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Gründung einer Initiative

Warum eine Initiative „gründen“?

Wichtig an dieser Stelle ist die Wendung „eine Initiative registrieren“. Diese Wendung entspricht der Gründung einer Initiative aus Perspektive der Universität. Die Universität hat nämlich einen Prozess wie sie studentische Initiativen anerkennt und somit weiß, dass es eine aktive Gruppe aus Studierenden gibt.

Mit der Registrierung als studentische Initiativen könnt ihr wesentlich leichter Kommunikationskanäle nutzen und auf bestehende Angebote oder Ressourcen der Universität zurückgreifen. U. a. werdet ihr auf der Website der Leuphana Universität als Initiative genannt (www.leuphana.de/studentische-initiativen); ihr dürft den myStudy-Newsletter „Studentische Initiativen“ und die Infoscreens bespielen; ihr könnt kostenlos Räume am Campus buchen und eine Mailadresse beantragen; über die Registrierung als Initiative könnt ihr zudem finanzielle Mittel des Studierendenparlaments abrufen und z. B. über die Medienausleihe technisches Equipment beziehen.

Wenn euch die Universität als Initiative anerkannt hat, habt ihr es an vielen Stellen in Verwaltung leichter, weil ihr nicht ständig erklären braucht, wer ihr seid und warum ihr euch mit eurem Anliegen an eine bestimmte universitäre Einrichtung wendet. Die Bezeichnung als studentischen Initiative hat innerhalb der Leuphana Universität deutlich mehr Vorteile als der Antrag auf Registrierung Aufwand ist.

Sobald euer Engagement stark auf Bereiche außerhalb der Universität ausgelegt ist, ergibt es allerdings auch Sinn andere (Rechts-)Formen für eure studentische Gruppe zu recherchieren.

Sollen wir eine Initiative (oder besser einen Verein) gründen?

Die Informationen an dieser Stelle ersetzen keine Rechtsberatung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

KURZFASSUNG

Die Gründung einer studentischen Initiativen ist sehr einfach, kostenfrei und innerhalb weniger Tage machbar. Indem ihr einen Antrag auf Registrierung einer studentischen Initiative beim Justitiariat stellt, bekommt ihr viele Rechte innerhalb der Universität, die es euch ermöglichen z.B. Räume am Campus für Veranstaltungen zu nutzen. Sofern eure Anforderungen an die Rechtsform eurer Initiative über den Campus hinaus gehen oder mit komplexer Finanzverwaltung und der Rechtsfähigkeit eurer (studentischen) Gruppe einhergehen, ist die Gründung einer studentischen Initiative vermutlich nicht mehr ausreichend.

VORAB

Obwohl wir hier sehr ausführlich abwägen, welche Rechtsform unter welchen Bedingungen besonders sinnvoll sein kann, ist die rechtliche Struktur nicht das Wichtigste für den kreativen Anfang. Wir wollen euch zuallererst ermutigen, bei eurer Idee anzufangen, anstatt zu ausgedehnt darüber nachzudenken, in welcher Struktur ihr vorgehen sollt. Zu viel Sorge, um die Auswahl eurer Struktur kann die Lust „auf mehr“ nehmen. Sobald ihr ins Machen kommt, könnt ihr in den meisten Fällen innerhalb weniger Tage eine studentische Initiative registrieren und (mit Hilfe) u.U. sogar einen Verein gründen, falls diese Rechtsformen für eure Aktivitäten relevant werden.

Es kommt insgesamt sehr darauf an, was ihr vorhabt, sodass wir euch wirklich bei der Frage helfen können, ob die Form einer studentischen Initiative am passendsten für euch ist oder nicht. Die folgenden Aspekte berücksichtigen wir dann häufig. Falls ihr nach dem Lesen der unten aufgeführten Nachfragen noch unsicher seid, was ihr tun sollt, meldet euch gern bei uns unter dsi@leuphana.de oder fragt die Servicestelle Ehrenamt des Zukunftsstadtprojekts zur Beratung an.

A Was möchtet ihr als Gruppe genau tun? 

Die (Rechts)Form, die ihr wählt, sollte an das angepasst werden, was ihr vorhabt und nicht andersherum. Am besten macht ihr euch zuallererst klar, welcher Aktivität ihr in eurer Initiative nachgehen möchtet: Wollt ihr Veranstaltungen organisieren? Ein Bildungsprojekt mit Schüler*innen umsetzen? Euch zum Schach spielen treffen? Oder Demonstrationen organisieren? Die genannten Beispiele haben ganz unterschiedliche rechtliche Anforderungen und so wird auch eure Idee bestimmte Komponenten haben, die mehr oder weniger rechtliche Absicherung benötigen. Auf Grundlage dieses Vorhabens könnt ihr schauen, (1) ob es schon eine Initiative gibt, der ihr euch anschließen könnt, (2) ob ihr die Form eines gemeinnützigen Vereins dringend benötigt oder (3) ob die Gründung einer studentischen Initiative für euch ausreicht.

1. Prüft, ob es bereits eine studentische Initiative, eine städtische Organisation oder einen Verein gibt, die ein ähnliches Ziel haben oder ähnliche Projektideen umsetzen. 

In Lüneburg gibt es viele Initiativen. Wenn darunter bereits eine Initiative ist, die sehr ähnliche Projekte gestaltet wie ihr es vorhabt, kann es sinnvoll sein, wenn ihr euch der bestehenden Initiative anschließt. Viele Initiativen freuen sich über Engagierte und neue Ideen und haben vermutlich sogar schon verschiedenste Ressourcen, die sie euch unkompliziert zur Verfügung stellen können. Wir empfehlen euch für die erste Recherche die Seite der studentischen Initiativen auf der Website der Leuphana Universität und die Auflistung aller Initiativen, die auf Lebendiges Lüneburg eingetragen sind.

Ein besonderer Fall sind hier bestehende Vereine und Organisationen, die sich bereits sehr gut damit auskennen, wie kleinere Projekte „unter ihrem Dach“ umgesetzt werden können. Dazu zählen u.a. …
…wir als DSi Lüneburg für studentische Projekte am Campus, der T.U.N. e.V. für Projekte zur nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs, Janun Lüneburg e.V. für sozial-ökologische Bildungsprojekte mit und für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, das queere Zentrum in Lüneburg checkpoint queer, das mosaique als Haus der Kulturen in Lüneburg, oder die Amikeco-Willkommensinitiative e.V. für Projekte, die praktische Solidarität mit Geflüchteten leben…
[ Wir ergänzen gern weitere „Dächer“. ]

Obwohl es vielleicht eine Initiative gibt, die ähnliche Projekte umsetzt und mit der ihr bereits in Kontakt getreten seid, kann es auf euch aufwendig(er) wirken, an die bestehenden Strukturen anzuknüpfen; dann ziehen auch wir durchaus auch in Betracht, dass die Neugründung einer Initiative oder eines Vereins für euch in der Tat besser sein könnte. Zudem freuen wir uns natürlich immer über neue Initiativen und Vereine, die einen neuen Impuls setzen möchten, sehr gut unabhängig von anderem Engagement in Lüneburg funktionieren und gegründet werden!

2. Seid ihr auf die rechtlichen Vorteile eines Vereins angewiesen?

Mit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins schafft ihr euch eine Rechtsform, in der ihr viele Rechte habt, aber eben auch das tägliche (u.U. auch aufwendige) Vereinsgeschäft führen müsst. Über einen Verein könnt ihr z.B. ein Bankkonto eröffnen, Spendenquittungen ausstellen, eine Haftpflichtversicherung abschließen, finanzielle Förderung außerhalb der Universität beantragen oder einen Mietvertrag abschließen: ein Verein ist eine juristische Person. Wenn ihr für die Ideen, die ihr umsetzen möchtet, die Rechtsform eines Verein benötigt, z.B. bei einer Veranstaltung nicht privat haften wollt, dann bringt euch das Gründen einer studentischen Initiativen nicht viel, denn in einer studentischen Initiative (eine privatrechtliche Vereinigung) haftet jede Einzelperson persönlich.

Wenn ihr allerdings kein Konto eröffnen wollt, für eure Aktivitäten keine Versicherungen abschließen müsst oder Verträge schließen wollt, dann kann es sein, dass die Vorteile, die mit dem Gründen einer studentischen Initiative einhergehen, für euch ausreichen. Das ist der Fall, wenn ihr eigentlich nur die Ressourcen nutzen möchtet, die euch sowieso durch die Leuphana Universität (z.B. Räume am Campus zu reservieren oder Nachrichten über myStudy zu versenden) bereitgestellt werden können.

3. Seid ihr selbst nur Studierende und wollt eigentlich auch nur Studierende ansprechen?

Für viele Aktivitäten, die ausschließlich im Rahmen der Leuphana Universität ablaufen, von Studierenden organisiert werden und größtenteils Studierende ansprechen, ist die Form einer studentischen Initiative ideal. Das Verhältnis aus den Rechten, die ihr mit der Registrierung einer Initiative durch das Justitiariat der Leuphana Universität erhaltet und den verwaltungsnahen Rückmeldepflichten, die damit einhergehen, ist absolut vertretbar.
Alles, was ihr für die Beantragung der Registrierung und z.B. auch das Auflösen einer studentischen Initiative braucht, hat das Justitiariat für euch im Intranet der Leuphana (www.leuphana.de/intranet/verwaltung/justiziariat.html) beschrieben. Des Weiteren findet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Gründung bzw. Registrierung hier in unserem FAQ.

Die studentische Initiative kann aus unserer Perspektive ein erster (niedrigschwelliger) Schritt sein, um auszutesten, ob ihr die studentische Initiative später in einen gemeinnützigen Verein oder sogar ein Sozialunternehmen übergehen lassen möchtet. Wenn z.B. die Anzahl eurer Projekten zunimmt, ihr mit euren Tätigkeiten Geld verdienen könnt oder ihr finanzielle Förderung beantragen möchtet, dann kann diese Entwicklung fast von selbst dazu führen, dass sich – später – eine andere (Rechts)Form für euch anbietet. Wenn es um die (spätere) Professionalisierung eurer Initiativenstrukturen geht, dann steht euch u.a. das SCHub (www.leuphana.de/schub) beratend zur Seite.

B Wie steht es um eure finanziellen Angelegenheiten?

Für viele Aktivitäten, die ausschließlich im Rahmen der Leuphana Universität ablaufen, benötigen die meisten studentischen Initiativen sehr wenig Geld, weil mit der Registrierung einer studentischen Initiative, das Recht einhergeht, Räume am Campus kostenfrei zu nutzen und z.B. Veranstaltungswerbung über die internen Informationskanäle zu verbreiten. Wenn eure zu gründende Initiative jährlich ca. 300€ Kosten hat, dann reicht die Gründung einer studentischen Initiative und die Mitgliedschaft im DSi vollkommen aus, um finanzielle Mittel dieser Höhe zu bekommen. Alle Studierenden haben zudem – aufgrund ihrer Anbindung an die verfasste Studierendenschaft (unabhängig von einer gewählten Rechtsform für ein Projekt) – die Möglichkeit, Geld aus dem Projektfördertopf des Studierendenparlaments (https://asta-lueneburg.de/stupa/projektfoerderung/) zu beantragen. Innerhalb der Universität gibt es darüber hinaus nur eingeschränkt finanzielle Fördermaßnahmen für ehrenamtliche Projekte.

Wenn ihr deutlich mehr Ausgaben habt und eure Finanzverwaltung recht komplex zu werden scheint, dann ist die studentische Initiative vermutlich nicht die passendste Form für euer Projekt. Ähnlich wie bei den rechtlichen Anforderungen an eure potentielle (Rechts)Form entscheidet auch bei eurer Finanzierung eure Kernaktivität darüber, was passt. Wenn ihr auf Spenden angewiesen seid und Spendenquittungen ausstellen möchtet, oder ihr Projektförderung im vier- bzw. fünfstelligen Bereich außerhalb eines studentischen Kontexts beantragen möchtet, dann reicht die studentische Initiative als Form für euer Projekt vermutlich nicht aus.

C Wo wollt ihr aktiv werden und für welchen Zeitraum? 

Wenn ihr ausschließlich am Campus aktiv sein wollt z.B. ein Folgeprojekt nach einem gemeinsamen Seminar entwickeln oder ihr den Campus gestalten möchtet, dann ist die studentische Initiative die beste Form, die ihr auswählen könnt. Studentische Initiativen sind als Form für Projekte am Campus und bei Mitarbeiter*innen bekannt. Dementsprechend einfach(er) ist es, Ideen mit Menschen der Leuphana Universität umzusetzen. Studentische Initiativen, die nur beim Justitiariat der Universität registriert werden, eignen sich zudem vor allem für kurzweilige oder einmalige Projekte für die ihr z.B. keinen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigt. Der zeitliche Aufwand eine andere Rechtsform auszuwählen, übersteigt den Mehrwert, den ihr aus den rechtlichen Vorteilen kurzfristig ziehen könnt.

Projekte, die langfristig angelegt sind, können sowohl durch eine studentische Initiative als auch in einem anderen rechtlichen Rahmen etabliert werden. Hier ist die (wieder) die wichtige Frage, ob ihr am Campus mit und für Studierenden Veränderung bewirken möchtet oder auch außerhalb des Campus eine rechtliche Legitimation benötigt. Denn außerhalb der Lüneburger Universität zählt die Form einer studentischen Initiative nur bedingt. Ihr könnt euch zwar anderen Gruppen als studentische Initiativen präsentieren, euch Bündnissen anschließen und ein breites Spektrum an Projekten umsetzen, doch sobald es um eure Rechtsfähigkeit als Gruppe geht, reicht die Form einer studentischen Initiative nicht mehr aus. Dann können euch entweder unsere bereits oben vorgestellten „Dächer“ und z.B. die Servicestelle Ehrenamt weiterhelfen oder ihr gründet einen eigenen Verein.

D Habt ihr Menschen in eurer Gruppe, die bereits Erfahrungen in Vereinsstrukturen gesammelt haben? 

Menschen, die bereits Vereine gegründet haben, können euch vermutlich gut dabei helfen, abzuwägen, ob für euer Projekt ein gemeinnütziger Verein das Richtige sein könnte. Wenn ihr wenig Erfahrung mit der Gründung oder dem Tagesgeschäft eines Vereins habt, kann die studentische Initiative (sofern es sich in eurer Gruppe ausschließlich um Studierende handelt), der zugänglichere Weg zur ersten Gestaltung eurer Struktur sein. Die Registrierung einer studentischen Initiative durch das Justitiariat ähnelt – in sehr vereinfachter Form – ein wenig dem Gründen eines Vereins. Ein entscheidender Unterschied ist, dass die Stelle, die prüft, ob eure selbstgegebene Struktur anerkannt wird, für studentische Initiativen innerhalb der Universität liegt; bei Vereinen jedoch das ansässige Registergericht außerhalb der Universität ist.

Beide Verfahren können abschreckend wirken, aber vor dem Antrag auf Registrierung einer studentischen Initiative braucht ihr euch absolut keine Sorgen zu machen: Alle notwendigen Dokumente sind für euch im Intranet der Leuphana Universität verfügbar. Falls etwas beim Ausfüllen „schief“ geht, meldet sich das Justitiariat informell bei euch zurück und euch entstehen nirgendwo Kosten. Das Gründen eines Vereins ist rechtlich ein ganz anderer Prozess, den ihr durchaus mit Personen durchlaufen solltet, die in dem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt haben.

E Wir wollen beides sein: eine studentische Initiative und ein gemeinnütziger Verein! Geht das?

Es ist möglich, einen Verein zu gründen und gleichzeitig eine studentische Initiative mit gleichem Namen zu haben. Das Justitiariat fragt euch dann, inwiefern ihr das Tagesgeschäft des Vereins von den Anliegen eurer studentischen Initiative trennt, sodass deutlich wird, dass vorrangig Studierenden die Ressourcen der Universität zur Verfügung stehen.

Wie können wir eine Initiative gründen?

Wichtig an dieser Stelle ist die Wendung „eine Initiative registrieren“. Diese Wendung entspricht der Gründung einer Initiative aus Perspektive der Universität. Die Universität hat nämlich einen Prozess wie sie studentische Initiativen anerkennt und somit weiß, dass es eine aktive Gruppe aus Studierenden gibt.

Um eine studentische Initiative zu gründen und diese offiziell registrieren lassen zu können, müssen sich zunächst mindestens sieben Gründungsmitglieder zusammenfinden, die sich (1) eine gemeinsame Initiativen-Satzung geben und einen Vorstand oder ein anderes Vertretungsorgan wählen. Anschließend sind die beschlossene Satzung, (2) die Namen und die Anschriften der für die Außenvertretung verantwortlichen Personen und Ansprechpersonen für die Universität sowie (3) ein von allen Mitgliedern unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis in Form eines Antrags auf Registrierung der studentischen Initiative adressiert an den Präsidenten der Leuphana Universität Lüneburg beim Justiziariat der Hochschule einzureichen. Den Brief an das Justitiariat (bzw. eigentlich ja an den Präsidenten) könnt ihr in den Briefkasten vor Gebäude 10 werfen.

Sind die in der „Registrierordnung für studentische Initiativen“ definierten Voraussetzungen erfüllt und die Antragsunterlagen vollständig, wird die studentische Initiative offiziell in das „Register für studentische Initiativen“ eingetragen (siehe dazu www.leuphana.de/news/amtsblatt.html Gazette 19/16).

Vorlagen für die Registrierung bzw. die benötigten Dokumente findet ihr im Intranet (nur über VPN erreichbar) unter https://www.leuphana.de/intranet/verwaltung/justiziariat.html.

Müssen wir uns einen Vorstand und eine hierarchische Struktur geben so wie es in der Mustersatzung steht?

Viele Initiativen nutzen für den Antrag auf Registrierung ihrer neu gegründeten Initiative die Vorlagen, die vom Justitiariat bereitgestellt werden. Das sind nur (!) Vorlagen, die euch helfen sollen, alle notwendigen Informationen an die Universität weiterzugeben, um euch registrieren zu können. Diese Vorlagen basieren auf der „Richtlinie zur Anerkennung und Registrierung studentischer Initiativen“ (www.leuphana.de/news/amtsblatt.html Gazette 19/16).

Ihr müsst die Mustervorlagen nicht nutzen, wenn ihr das nicht möchtet. Die Mustervorlage ist lediglich das Formular, das sich aus der Richtlinie ableiten lässt. Ihr habt durchaus die Freiheit, eure Satzung eigenständig zu formulieren und euch auf eigene Strukturen zu einigen. Nichtsdestotrotz solltet ihr selbst in einer eigenen Variante eurer Satzung die Aspekte berücksichtigen, die in der verlinkten Richtlinie genannt werden, um euch registrieren zu können. Eine Ansprechperson zu haben, ist z.B. eine der wichtigsten Informationen für das Justitiariat. Ihr müsst die Struktur eurer Initiative nicht so hierarchisch leben wie sie in der Mustersatzung klingt. Das Justitiariat überprüft nicht, ob ein Vorstand mehr Entscheidungsmacht trägt als eine andere Person eurer Initiative, in eurem Fall kann der Vorstand eure Ansprechperson für das Justitiariat sein.

Ein Beispiel: Mit Premium Cola wurde ein besonderes Betriebssystem für ein Unternehmen initiiert, in dem in einem Kollektiv Konsens gelebt wird. Obwohl die internen Strukturen komplett anders funktionieren als in vielen anderen Unternehmen, steht auf dem Papier, dass Uwe Lübbermann Geschäftsführer ist – soz. um den Anschluss an die bestehenden rechtlichen Strukturen hinzubekommen. Mehr oder weniger ist das beim Gründen einer studentischen Initiative ähnlich!

Wie lang dauert es bis wir Rückmeldung zur Gründung unserer Initiative bekommen?

Der Antrag auf die Registrierung einer Initiative wird vom Justitiariat bearbeitet. Je nach dem wie viel dort zu tun ist, kann es sehr zügig Rückmeldung geben, aber manchmal auch etwas länger dauern. Wenn ihr nach einem Monat noch nichts gehört habt, könnt ihr formlos beim Justitiariat anfragen, wie der Status eures Antrags ist. Falls das Justitiariat schon vor oder während der Registrierung Fragen hat, meldet es sich bei euch.

Wie können wir eine E-Mailadresse der Leuphana für unsere Initiative bekommen?

Sobald ihr als Initiative registriert wurdet, könnt ihr eine unibezogene Mailadresse mit „Leuphana-Kennung“ beantragen. Wenn ihr an accounting@leuphana.de schreibt, kommt ihr zu der richtigen Ansprechpartner*in, die euch einen Mailaccount einrichten kann. Schickt eure Mailanfrage, in der ihr um die Einrichtung eines Mailaccounts bittet, direkt das Schreiben mit, das ihr vom Justitiariat zur Bestätigung eurer Registrierung bekommen habt (= „Anerkennungsschreiben“). Die Mailadresse, die ihr von der Universität bekommen könnt, ist für studentische Initiativen wie folgt aufgebaut: stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de. Um bei der Vergabe von Mailadressen einheitlich zu handeln, vergibt die Universitätsverwaltung grundsätzlich keine Mailadressen mehr, die schematisch einem anderen Aufbau folgen.

! Achtung : Die Mailadresse, die ihr über die Universität erhaltet, ist auf 1 Jahr befristet. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums müsst ihr euch selbstständig unter accounting@leuphana.de zurückmelden, um eure Mailadresse zu verlängern. Das Befristungsdatum wird euch mit Ausstellung der Mailadresse sehr eindeutig mitgeteilt, ihr werdet jedoch nicht vor Löschung des Accounts kurz vorher benachrichtigt.

Müssen wir „stud.initiative.Initiativenname@leuphana.de“ verwenden?

Wenn ihr als studentische Initiative registriert wurdet, solltet ihr euch in der offiziellen Kommunikation mit Verwaltung der Universität auch als solche zu erkennen geben. Das könntet ihr tun, indem ihr jedes Fall euer offizielles Anerkennungsschreiben an Mails anhängt. Dieser Identifizierungsprozess wird aber enorm erleichtert, wenn ihr von einer Mailadresse kommuniziert, die eindeutig einer studentischen Initiative zugeordnet werden kann. Wir empfehlen euch daher die Nutzung einer Mailadresse mit dem Aufbau stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de.

Die Nutzung einer Adresse mit @leuphana.de ist jedoch nicht verpflichtend.

Unsere „stud.initiative.initiativenname@leuphana.de“ ist nicht mehr erreichbar.

Sehr wahrscheinlich wurde euer Account deaktiviert, da ihr euch nicht rechtzeitig vor Ablaufen der Befristung unter accounting@leuphana.de zurückgemeldet habt. Mit der Einrichtung eures Mailaccounts wird euch ein Datum mitgeteilt, vor dem ihr rechtzeitig (!) den Account verlängern müsst. Sollte es bereits „zu spät“ sein, wendet euch mit allen erforderlichen Dokumenten (d.h. eurem Anerkennungsschreiben über eure Registrierung) an accounting@leuphana.de und beantragt die (Wieder)Einrichtung eurer Mailadresse. Falls ihr in der Kommunikation zur Wiedereinrichtung auf Schwierigkeiten stoßt, meldet euch bei uns!

Mitglied im DSi werden

Was nützt es uns im DSi zu sein?

Der Dachverband der Studierendeninitiativen ist das einzige Organ am Lüneburger Campus, das sich ausschließlich für die Interessen der studentischen Initiativen einsetzt. Über die Mitgliedschaft im DSi trägt jede Initiative dazu bei, dass unsere Stimme als Verbund aus vielen Initiativen lauter ist als die jeder einzelnen Initiative für sich allein.

In der Vollversammlung mit Vertreter*innen aller Mitgliedsinitiativen habt ihr ein Mal pro Monat die Möglichkeit euch mit anderen Initiativen über eure Herausforderungen auszutauschen und Kompliz*innen für größere Projekte zu finden. Viele Initiativen haben ähnliche Probleme, für die andere Initiativen häufig bereits einen Lösungsansatz gefunden haben.

Als Initiative des DSi habt ihr Zugang zum studentischen Haushalt. Die DSi-Sprecher*innen helfen euch, Gelder über den studentischen Haushalt zu beantragen und stehen euch bei Fragen zur Projektförderung zur Verfügung. Sie sorgen zudem dafür, dass die finanziellen Ressourcen für Initiativen durch den studentischen Haushalt stabil bleiben bzw. erhöht werden.

Der DSi verfügt über Kellerräume in Gebäude 9, Initiativenräume in Gebäude 3 und den CoWorkingSpace im Zentralgebäude, zu denen ihr ausschließlich als Initiative des DSi permanent Zugang bekommen könnt.

Die wichtigste Veranstaltung des DSi ist der Markt der Möglichkeiten, an dem nur Initiativen des DSi in jedem Fall teilnehmen können. Initiativen, die sich nicht im DSi organisieren, können nur teilnehmen, sofern Standplätze von Mitgliedsinitiativen freigegeben werden.

Der Initiativenkompass ist die gedruckte Variante unserer Initiativenübersicht, die allen Erstsemestern während der Startwoche ausgehändigt wird und alle Initiativen umfasst, die sich im DSi organisieren.

Können wir dem DSi beitreten?

Wenn ihr als studentische Initiative registriert seid, dann könnt ihr auch in den DSi eintreten. Studierende, die sich zwar engagieren, aber sich bisher nicht als studentische Initiative gegründet haben – in anderen Worten bisher nicht durch das Justitiariat der Universität offiziell registriert wurden – können nicht in den DSi eintreten. Der Schritt der Registrierung kommt vor dem Eintritt in das Netzwerk studentischer Initiativen.

Können wir in den DSi eintreten, wenn wir ein Verein sind?

Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im DSi ist die Registrierung als studentische Initiative. Grundsätzlich ist es möglich auch einen Verein als studentische Initiative zu registrieren: Dann prüft das Justitiariat der Universität, ob es sich bei der Gruppe aus Menschen, die sich als Initiative registrieren lassen möchte, wirklich um Studierende handelt. Wenn in eurem Verein nicht nur Studierende Vereinsmitglieder sind, müsst ihr dem Justitiariat glaubhaft machen können, dass die Initiative, die ihr gründen wollt, separat vom Vereinsgeschäft gehandhabt wird. Das Justitiariat prüft, ob ihr als studentische Initiative registriert werden könnt und wenn das der Fall ist, dann könnt ihr auch dem DSi beitreten.

Können wir in den DSi eintreten, wenn wir eine Hochschulliste sind?

Hochschullisten können zwar als studentische Initiative registriert werden, können allerdings nicht in den DSi eintreten. Theoretisch hat sich vor Jahren der sog. DPI – der Dachverband der politischen Initiativen – entwickelt, um komplementär zum DSi ein Netzwerk für Hochschullisten zu bieten. Praktisch gibt es dieses Netzwerk allerdings nicht, es finden keine Aktivitäten statt.

Wie können wir dem DSi beitreten?

Sobald ihr als studentische Initiative registriert seid, könnt ihr eine Mail an den DSi schreiben (dsi@leuphana.de), in der ihr euren Wunsch formuliert, in den DSi eintreten zu wollen. Wir laden euch dann zu einer unserer Vollversammlungen ein, in der ihr euch kurz vorstellt. Die studentischen Vertreter*innen stimmen danach darüber ab, ob ihr als neue Initiative, dem DSi beitreten dürft. Nachdem ihr aufgenommen worden seid, bekommt ihr von den DSi-Sprecher*innen weitere Informationen zu eurer Mitgliedschaft im DSi.

Mitglied im DSi sein

Wie können wir uns als studentische Initiative in den DSi einbringen?

Der einfachste Weg, um den Anschluss an das Netzwerk studentischer Initiativen zu bekommen, ist, an der Vollversammlung der Initiativen teilzunehmen. Diese findet während des Semesters ein Mal pro Monat statt. Zu der Vollversammlung laden wir alle Initiativen ein und obwohl der Titel dieses Treffens eher formal klingt, stimmen wir nur sehr wenige Themen formal ab und haben deshalb immer genug Zeit, um euren Ideen oder Herausforderungen Zeit und Raum zu geben.

Wenn ihr in eurer Initiativen gut aufgestellt seid und Zeit für Projekte habt, die ihr mit anderen Initiativen zusammen umsetzen möchtet, dann seid ihr herzlich eingeladen, das zu tun. Das könnte z. B. eine Netzwerkveranstaltung sein (wie das Flunkyballturnier der Initiativen), für die ihr den Hut aufnehmt und somit umfassend auf die Ressourcen des DSi zurückgreifen könnt. Denn als Faustregel gilt bei uns: Sobald 5 oder mehr Initiativen gemeinsam an einer Veranstaltung werkeln und/oder sich der Veranstaltungszweck an Initiativen des DSi richtet, dann bezuschussen wir die Veranstaltung finanziell, sodass ihr weniger Mittel eures Initiativenbudgets dafür ausgeben müsst.

Wenn euch eine eigene Veranstaltung im Rahmen des DSi zu viel ist, dann könnt ihr einmalig intensiver z. B. den Markt der Möglichkeiten oder eine Kampagne von uns unterstützen. Wir sind als DSi-Sprecher*innen sehr gut darin, Aufgabenpakete schnüren, die unabhängig von uns oder anderen Initiativen erledigt werden können und gleichzeitig einen großen Mehrwert für unser Netzwerk haben.

Wenn der Großteil eurer Initiative eher an internen Projekten arbeiten möchte, sich einzelne Initiativenmitglieder aber für die Netzwerkaktivitäten des DSi interessieren, dann könnt ihr uns mit diesen Studierenden gern in Kontakt bringen. In der Koordination unseres Netzwerks sind wir dankbar für engagierte Menschen, die aus den Reihen der Initiativen selbst kommen und die Perspektive von Initiativen unkompliziert bei unseren Treffen einbringen können.

Welche Erwartungen habt ihr als DSi-Sprecher*innen an uns als Initiative im DSi?

Wir als Sprecher*innen des DSi wissen, dass die Mitgliedschaft im DSi im Alltag einer Initiative ganz unterschiedlich gelebt werden kann. Uns ist zudem klar, dass es Phasen gibt, in denen ihr euch als Initiative mehr oder weniger in unserem Netzwerk einbringen könnt. Wir respektieren und schätzen daher alle Ausprägungen eures Engagements. Obwohl wir jede Intensität, mit der ihr euch bei uns einbringt, anerkennen, sind wir als Sprecher*innen trotzdem in vielen unserer Aufgaben auf Wissen eurer Initiative angewiesen.

Wir erwarten als DSi-Sprecher*innen, dass ihr „ab und zu“ mit uns in Kontakt tretet – egal in welcher Form. Wir nutzen das folgende Gedankenexperiment, um zu zeigen, warum wir uns auf Eigeninitiative unserer Mitgliedsinitiativen verlassen: Wenn wir ein Mal pro Woche eine unserer Mitgliedsinitiativen in ihrem Plenum besuchen würden, wären wir nach einem Jahr noch nicht bei allen gewesen. Je offener Informationen aus eurer Initiative zu uns gelangen, desto besser können wir einschätzen, was bei euch aktuell los ist, sodass wir Aktivitäten anstoßen können, die euch unterstützen.

Konkret ist die wichtigste Aufgabe, die mit der Mitgliedschaft im DSi einhergeht, sicherzustellen, dass ihr Informationen von uns erhaltet. Wenn sich bei euch Ansprechpersonen oder Mailadressen ändern, dann können wir das von außen nicht sehen oder wissen – z. B. wenn keine automatische Antwort in eurem Postfach eingerichtet ist, dass ihr derzeit nicht erreichbar seid. Für uns ist es unwichtig, welche Ansprechperson oder Mailadresse bei uns hinterlegt ist, und das passen wir auch gern jederzeit und in eurem Rhythmus an. Die Hauptsache ist, dass wir euch erreichen können.

Für uns ist es zudem hilfreich, wenn ihr zur Vollversammlung kommt. Wir treffen uns mit allen Initiativen des DSi insgesamt ca. 3 Stunden über das Semester verteilt, um euch einen regelmäßig stattfindenden Raum zu bieten, in dem ihr eure Themen einbringen könnt. Nutzt diese Möglichkeit gern. Ihr bekommt dort alle Informationen aus erster Hand, wir können uns kurz und unkompliziert über den Status eurer Initiative austauschen und wir können gemeinsam ausloten, was Initiativen am Campus brauchen.

Wir schätzen darüber hinaus sehr, wenn ihr uns als Initiative zeitnahe Rückmeldung gebt, wenn wir euch um Einblicke in eure Initiative bitten. Wenn ihr uns auf E-Mails oder Anfragen antwortet, dann ist der tolle Nebeneffekt, dass wir ganz nebenbei erfahren, dass ihr aktiv seid. Wir freuen uns dementsprechend auch über kurze Mails, in denen steht, dass ihr aktuell keine Zeit habt, euch mit dem von uns angestoßenen Thema zu beschäftigen, aber es bei euch ansonsten gut läuft.

Können wir für unsere Initiative einen Raum haben?

Den Initiativen im DSi stehen die Räume C3.104, C3.106, C3.107 und C3.108 in Gebäude 3 zur Verfügung. Initiativen, die permanent Raumbedarf für wöchentliche Treffen und Büroarbeit haben, der zu der aktuellen Raumnutzung in Gebäude 3 passt, können sich mit einer Mail direkt an die DSi-Sprecher*innen (dsi@leuphana.de) wenden. Für alle Initiativen, die eher groben Lagerbedarf haben, stehen zwei Kellerräume in Gebäude 9 zur Verfügung. Der Schlüssel für den Keller ist über das AStA-Büro zu den jeweiligen Öffnungszeiten ausleihbar. Der CoWorkingSpace in C40.064 und C40.065 bietet eine weitere Möglichkeit, um einen Raum am Campus zu nutzen. Für alle Initiativen, die einen Ort brauchen, um sich zu räumlich und zeitlich flexibel treffen zu können und vor allem digitalisiert unterwegs sind, eignet sich der CoWorkingSpace. Dort sind meistens auch andere Initiativen anzutreffen und Studierende, die sich für kleine Gruppenarbeiten verabredet haben. Initiativen, die einen Raumbedarf formulieren können, der zu der aktuellen Raumnutzung im Zentralgebäude passt, können sich mit einer Mail an coworkingspace@leuphana.de wenden. Für den Fall, dass an einem Treffen nur Mitglieder einer bestimmten Initiativen teilnehmen sollen, können Initiativen des DSi den CoWorkingSpace reservieren. Die Zeiträume, in denen der CoWorkingSpace reserviert werden kann, sind jedoch begrenzt: Die Idee ist, die Räume die meiste Zeit offen zu halten – für spontane Besuche durch Initiativen.

Können wir uns Post an den Campus schicken lassen?

Ja, Initiativen können sich Post an den Campus schicken lassen.

Wenn ihr noch keinen Briefkasten am Campus habt, könnt ihr euch direkt an die DSi-Sprecher*innen wenden (dsi@leuphana.de). Dann erhaltet ihr ein Postfach in Gebäude 3, zu dem ihr einen eigenen Schlüssel habt. Wichtig ist, dass Absender*innen den Zusatz „DSi Lüneburg“ zur Empfängeradresse (Leuphana Universität Lüneburg, 21335 Lüneburg) hinzufügen.

Wenn ihr bereits einen Briefkasten von der Poststelle bekommen habt, den ihr mit keiner anderen Initiative teilt, dann können Absender*innen einfach den Initiativennamen auf der Sendung vermerken und an die Adresse der Leuphana Universität (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg) schicken. Die Poststelle stellt euch den Brief direkt zu. Um Unklarheiten bei der Zustellung zu vermeiden, könnt ihr zusätzlich „DSi Lüneburg“ angeben. Wenn der Brief nicht direkt an euch zustellbar ist, bekommen wir als DSi-Sprecher*innen den Brief durch die Poststelle und können ihn an euch weiterleiten.

Könnt ihr unseren Veranstaltungshinweis über euren internen Verteiler schicken?

Wir bemühen uns nicht zu viele Veranstaltungshinweise über unseren Verteiler zu schicken, damit unsere Mails weiterhin als relevant im Postfach der anderen Initiativen wahrgenommen werden. Anfragen, die das Initiativennetzwerk intern betreffen, verschicken wir hingegen gern, genauso wie Veranstaltungshinweise des SCHub zur Professionalisierung studentischen Engagements.

Kanäle, die ihr nutzen könnt:
– myStudy-Newsletter (Studentische Initiativen)
– Instagram-Account @leuphana.college *
– Pressemitteilung und Ankündigung an „Lüne-Blog“ herausgeben
– Mailingliste dsi.l@leuphana.de
– Verteiler des AStA-Büro
– Verteiler bestimmter Studiengänge
– Pinnwände im Hörsaalgang
– Infoscreens im Hörsaalgang und in der Mensa
– Instagram des DSi
– Veranstaltungskalender (PENG)
– über den Instagram Account @leuphanalife, der von AIESEC Lüneburg verwaltet wird
– Termin, Meldung, Artikel auf der Leuphana Website
– in einer Vorlesung die Veranstaltung vorstellen
– Infostand im Hörsaalgang oder vor der Mensa
– Lehrende, die den Veranstaltungshinweis an ein Seminar verschicken
– SCHub, das die Veranstaltung über ihren Verteiler zu verschicken kann
– Univativ-Artikel schreiben
– Veranstaltung auf Lebendiges Lüneburg anlegen
– Termin in der LZ veröffentlichen

*Einige Tage vor Monatsbeginn anschreiben für eine Veranstaltung, die dann den darauffolgenden Monat stattfindet. Kurzfristiges Teilen eines Beitrags ist nicht möglich!

Wie können wir uns auf der Mailingliste für Initiativen anmelden?

Von der Mailadresse (z. B. eurer allgemeinen Initiativenadresse), mit der ihr die Mailingliste (dsi.l@leuphana.de) nutzen möchtet, sendet ihr eine leere Mail an dsi.l-on@leuphana.de, um euch anzumelden. Wenn dieser Weg nicht funktioniert, sendet eine Mail mit dem Betreff > subscribe me! < an dsi.l@leuphana.de

In der automatisch generierten Antwort bekommt ihr weitere Informationen zur Nutzung des Verteilers. Nach der erfolgreichen Anmeldung könnt ihr allen Initiativen und Personen, die sich auf dem Verteiler angemeldet haben, E-Mails schicken. Die Mailingliste ist für alle offen und kann von allen Mitgliedern eurer und anderer Initiativen genutzt werden. Die Mailingliste unterscheidet sich von dem internen Verteiler, den wir als DSi-Sprecher*innen anschreiben, um euch z. B. zur Vollversammlung einzuladen.

Können wir in den Initiativenkompass aufgenommen werden?

Sobald ihr als Initiative in den DSi aufgenommen wurdet, bekommt ihr von uns rechtzeitig vor Druck des Initiativenkompass eine E-Mail, in der wir euch nach euren aktuellen Daten für den Initiativenkompass fragen. Wenn sich euer Logo oder eure Mailadresse ändert, könnt ihr uns aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt im Jahr Bescheid geben.

Was hat es mit dem Erfassungsbogen auf sich?

Wir, als Sprecher*innen des DSi, bitten alle Initiativen ein Mal pro Jahr den Erfassungsbogen auszufüllen. Im Erfassungsbogen werdet ihr nach eurer aktuellen Mailadresse, der aktuellen Ansprechpartner*in und z. B. der Anzahl eurer Mitglieder gefragt. Als Interessenvertretung möchten wir der Universitätsverwaltung oder auch der verfassten Studierendenschaft sagen können, wer wir sind. Häufig sind Zahlen über die Anzahl der aktiven Initiativen im DSi oder über die Studierenden, die sich in Initiativen engagieren sehr hilfreich.

Darüber hinaus ist es ein Mal jährlich ein Anlass, dass wir von euch aktuelle Logos, Ansprechpartner*innen oder Beschreibungstexte bekommen, die wir an vielen Stellen regelmäßig benötigen.

Den Erfassungsbogen haben wir uns soz. selbst gegeben, d. h. wenn ihr einen Punkt seht, der zusätzlich erhoben werden könnte oder etwas, das nicht abgefragt werden muss, dann schreibt uns das gern an dsi@leuphana.de!

Können wir einen Zoom-Account haben?

Wenn ihr ein einmaliges Event habt, für das ihr ein Zoom-Meeting einrichten möchtet, das länger als 40 Minuten geht, meldet euch gern bei uns. Wir richten euch gern ein Meeting ein.

Wenn ihr in eurer Initiative regelmäßig einen Zoom-Account benötigt, um Veranstaltungen durchzuführen oder euer Initiativenleben zu erhalten, dann meldet euch unter dsi@leuphana.de. Das MIZ stellt uns ein Kontingent an Accounts für Initiativen zur Verfügung.

Können wir als studentische Initiative technisches Equipment vom MIZ ohne Erlaubnis einer Lehrperson ausleihen?

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass zwei Personen einer Initiative auch ohne Erlaubnis einer Lehrperson Equipment in der Medienausleihe ausleihen dürfen. Dafür sendet ihr am besten von eurer Funktionsadresse (stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de) die Namen dieser Personen an medienausleihe@leuphana.de – und zwar direkt zu Beginn bzw. in den ersten 14 Tagen des neuen Semesters. Diese Berechtigung muss jedes Semester erneuert werden.

Bei uns läuft es derzeit nicht gut und wir können nicht aktiv im DSi sein.

Es kann immer Phasen geben, wo alle viel zu tun haben und sich nicht in der Form in der Vollversammlung oder anderen Aktivitäten des DSi einbringen können; dann ist es vielleicht sogar um eure ganze Initiative etwas stiller. Wenn das ein paar Tage oder zwei bis drei Wochen sind, ist das gar kein Problem. Wenn ihr wieder Lust und Zeit habt, etwas in eurer Initiative zu unternehmen, freut uns das! Wenn die Phase, in der ihr euch umstrukturiert oder selbstorganisiert allerdings länger als ein oder zwei Monate dauert, dann richtet in eurem Mailpostfach gern eine automatische Antwort ein, dass ihr euer Mailpostfach aktuell nicht regelmäßig anseht und ab wann ihr wieder zu erreichen seid. Diese Information hilft uns sehr weiter, wenn wir euch nicht erreichen können oder Anfragen zu euch bekommen. Wenn ihr mehr merkt, dass eure Initiative insgesamt keinen Schwung mehr aufnehmen kann oder ihr ständig zu wenig Leute seid, dann lasst auch den Gedanken zu, ob ihr die Initiative auflösen möchtet. In vielen Fällen tut es gut, für ein studentisches Projekt noch einen gemeinsamen Abschluss zu finden, anstatt „irgendwie“ auseinander zu gehen.

Geld

Können wir Geld vom DSi bekommen?

Ja. Wenn ihr als studentische Initiative des DSi Ausgaben habt, dann könnt ihr die Kostenübernahme bei uns (bzw. unserer Finanzreferent*in) beantragen. Wichtig ist für euch zu bedenken, dass wir euch nur Geld auszahlen können, nachdem ihr etwas angeschafft habt. Wir können euch also erst Kosten erstatten, wenn ihr das Geld bereits ausgegeben und für die Anschaffung eine Rechnung erhalten habt.

Der DSi erhält Geld über den studentischen Etat, der durch den Semesterbeitrag von 17 € pro Semester pro Student*in der Leuphana Universität zustande kommt. Das Studierendenparlament entscheidet, wie das Geld des studentischen Haushalts verteilt wird. Im Sommer 2019 hat es festgelegt, dass studentische Initiativen ca. 2 % des studentischen Haushalts bekommen sollen.

Wir verwalten zwei Kostenstellen: 701 DSI und 702 Initiativen des DSI. Aus der Kostenstelle 702 können wir Geld für die Initiativen des DSi ausschütten und eure Ausgaben erstatten. Über die Kostenstelle 701 werden die Ausgaben der DSi-Sprecher*innen abgedeckt wie z. B. für den Initiativenkompass oder den Markt der Möglichkeiten. Wenn sich mindestens fünf Initiativen für ein größeres Projekt zusammenschließen, können wir als DSi-Sprecher*innen diese Aktivitäten auch aus der Kostenstelle 701 bezuschussen und Kosten nach vorhergehender Anfrage übernehmen.

Wie können wir Geld vom DSi bekommen?

Um Geld für Ausgaben eurer Initiative erstattet zu bekommen, müsst ihr einen Finanzantrag bei unserer Finanzreferent*in einreichen.

Sehr gern nehmen wir eure Anträge auch digital entgegen, beachtet dazu unsere Hinweise hier im FAQ!

Für die „analoge“ Antragstellung, d.h. für das Stellen eines Finanzantrags per Post, benötigt ihr:

  1. Finanzantrag des DSi
  2. Finanzantrag des AStA
  3. Originalrechnungen, die ihr erstattet haben möchtet (und Kopien dieser Rechnungen)

Den Antrag für das Finanzreferat des AStA und für den DSi müsst ihr vollständig ausfüllen, mit Datum versehen und unterschreiben. Gebt auf dem Finanzantrag des AStA unter Kostenstelle „702 Initiativen des DSi“ an.

Um Kosten erstattet zu bekommen, muss das Ausstellungsdatum einer Rechnung im aktuell laufenden Haushaltsjahr (01.10. bis 30.09.) liegen: Eine Rechnung mit dem Ausstellungsdatum am 19.11.2020 kann bis zum 30.09.2021 bei uns eingereicht werden. Darüber hinaus haben wir keine Fristen: Ihr könnt Finanzanträge das ganze Jahr über bei uns einreichen.

Rechnungen, die z. B. bereits im Original auf normalem Papier in DIN A4 Format ausgedruckt wurden, müssen ein Mal kopiert werden. Thermobelege (wie man sie im Supermarkt bekommt), sollten auf DIN A4 aufgeklebt werden und zwei Mal kopiert werden.

Ihr könnt mehrere Rechnungen mit einem Finanzantrag einreichen: Dazu addiert ihr die Beträge aller euch vorliegenden Rechnungen. Um das etwas übersichtlicher machen, fügt gern eine Übersicht hinzu, auf dem ihr alle Beträge tabellarisch auflistet. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit, wenn wir euren Finanzantrag vorliegen haben. 

Den vollständigen Antrag schickt ihr uns in einem Briefumschlag adressiert an DSi Lüneburg (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg). Ihr könnt den Antrag auch in unseren Briefkasten in Gebäude 6 einwerfen.

Wenn ihr keine Originalbelege bei uns einreichen könnt, können wir euch das Geld nicht erstatten. 

Können wir unseren Finanzantrag „digital“ einreichen?

Ja, sehr gern!

Für die „digitale“ Antragstellung, d.h. für das Stellen eines Finanzantrags per Mail, benötigt ihr: 

  1. Finanzantrag des AStA
  2. Originalrechnungen, die ihr erstattet haben möchtet

Im Grundsatz könnt ihr euch beim Ausfüllen der Formulare an den Informationen orientieren, die auch für das Stellen eines „analogen“ Antrags gelten. Kopien der Belege braucht ihr allerdings nicht, denn wenn wir den Antrag digital vorliegen haben, können uns Originalrechnungen ja weder verbleichen noch verloren gehen!

Die ausgefüllten und digital unterzeichneten Formulare schickt ihr uns als zusammengesetztes PDF, u.U. auch mit einer tabellarischen Übersicht eurer Kosten, per Mail an dsi@leuphana.de zu und dann bearbeiten wir ihn so schnell wie möglich.

Gibt es eine Deadline für Finanzanträge?

Ihr könnt Finanzanträge bis zum 30.09. einreichen, die sich auf Rechnungen beziehen, die zwischen dem 01.10. des vorhergehenden Jahres und eben dem 30.09. des aktuellen Jahres ausgestellt worden sind. Weitere Deadlines unter dem Semester haben wir nicht, außer zur Ausschüttung unseres Restbudgets. Zur Ausschüttung des Restbudgets werden alle Mitgliedsinitiativen von uns per Mail informiert.

Können wir unsere Ausgaben für […] erstattet bekommen?

Grundsätzlich können wir euch (fast) alle Kosten erstatten, die euch im Rahmen eurer Aktivitäten als studentische Initiative entstehen. Viele Initiativen lassen sich z. B. Poster, Flyer oder Banner, finanzielle Aufwandsentschädigungen für Gäste, Lebensmittel und Kosten für Webhosting erstatten. Da der DSi seine finanziellen Ressourcen über den studentischen Haushalt bezieht, erstatten wir keine Ausgaben, die der Finanzordnung der verfassten Studierendenschaft widersprechen. Dazu gehören auch die Regeln, die nun seit dem 01.07.2021 gelten, damit wir als Studierende unser Geld nachhaltiger verwenden. Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr bestimmte Ausgaben erstattet bekommen könnt, wendet euch direkt an uns unter dsi@leuphana.de.

Wichtig ist, dass das Rechnungsdatum der Kosten, die ihr erstattet haben möchtet, im aktuell laufenden Haushaltsjahr liegt (01.10. bis 30.09.). Alle Rechnungen, die nicht im Haushaltsjahr ausgestellt wurden, können wir nicht erstatten.

Gutscheine, mit denen Lebensmittel oder andere Materialien gekauft werden können, die eigentlich nicht abgerechnet werden dürfen, können wir nicht erstatten.

Pfand erstatten wir nicht.

Wir haben den Fall nicht oft, aber manchmal möchten Initiativen Fahrt- bzw. Tankkosten erstattet bekommen. Wir finden es natürlich besser, wenn ihr mit der Bahn fahren könnt, aber wenn aus bestimmten Gründen die Autofahrt günstiger war, dann notiert das in eurem Antrag.

Tipp: Auch bei einer Bestellung auf „riesigen Versandhändler einsetzen“ könnt ihr eine Rechnung ausdrucken, die wir für die Erstattung der Kosten benötigen.

Nachhaltigkeit in der Finanzordnung: Was ändert sich zum 01.07.2021?

Wir können euch ab dem 01.07.2021 (mit einer Überbrückungsphase bis zum 30.09.2021) nur noch die Kosten für Ausgaben erstatten, die im Einklang mit der neuen Finanzordnung des Studierendenparlaments erstattungsfähig sind, sodass wir als Studierendenschaft insgesamt nachhaltiger Geld ausgeben. D.h. auch Initiativen können nur noch studentische Gelder für nachhaltigere Alternativen ausgeben. D.h. nicht, dass ihr euch nicht auch andere Dinge kaufen könnt, dann können wir euch nur leider kein Geld dafür erstatten.

Zuallererst gibt es ein neues Erstattungsformular, das wir euch bitten für Anträge an uns zu verwenden: Finanzantrag des AStA.
Bei Fragen wendet euch gern an uns: dsi@leuphana.de

Die folgenden Informationen haben wir auszugsweise (angepasst an eure regelmäßigen Ausgaben) und nahezu im Wortlaut aus dem Begleitheft des Nachhaltigkeitsausschusses des Studierendenparlaments zur Änderung der Finanzordnung übernommen.

Lebensmittel: Achtet auf die Bio-Zertifizierung! Produkte müssen das deutsche oder das europäische Bio-Siegel tragen. Falls nötig, sind auch Produkte mit den Siegeln höherwertiger Verbände in Ordnung.

Getränke müssen in Glas- oder Mehrwegverpackungen gekauft werden (Ausnahme: Milch oder Großbehältnisse)!

Extern zubereitete Speisen müssen nicht bio, aber vegetarisch sein. 

Bevor neue Ware (Elektronik, Textilien, Büroutensilien oder Deko) gekauft wird, muss geprüft werden, ob Objekte repariert, ausgeliehen oder gebraucht gekauft werden können. Neuanschaffungen sollen eines der folgenden Kriterien erfüllen a) biologisch zertifiziert sein, b) das Siegel des Blauen Engels, c) den neuesten Tjänstemännens Centralorganisation (TCO) Standard oder d) das Siegel des Forest Stewardship Council (FSC) tragen.

Papier ist dem Verbrauchsmaterial Plastik vorzuziehen. 

Papier, wie für Flyer und Co. muss 100% Recyclingpapier sein!

Kosten für Kleidung und andere Textilien können nur erstattet werden, wenn sie: biologisch zertifiziert sind und kein Leder oder Pelz enthalten. Kleidung und Textilien müssen außerdem entweder eines der folgenden Siegel tragen (Fairtrade Cotton, Grüner Knopf, Fairtrade Textile Production, Blauer Engel, GOTS, World Fairtrade Organization, Fair Wear Foundation, IVN Naturtextil zertifiziert) oder im europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich hergestellt sein.

Kosten für Zugfahrten können wir euch nach wie vor am einfachsten erstatten. Auch die Kosten für die Kompensation von CO2-Emissionen können wir euch erstatten!

Wenn ihr z.B. sehr nachhaltige lokale Angebote findet, die zwar nicht zertifiziert sind, die ihr aber gern wahrnehmen möchtet, dann können wir das im Vorfeld mit unserer DSI-Finanzreferent*in und dem AStA-Finanzreferat besprechen: Dann finden wir eine Lösung und können bestimmt eine Ausnahmeregelung finden!

Wir möchten uns Vereinskosten erstatten lassen. Geht das?

Ausgaben, die euch im Rahmen eures Vereins entstehen wie z.B. Notarkosten, wenn ihr einen Vorstandswechsel habt, können von uns NICHT grundsätzlich erstattet werden. Ihr könnt es aber in jedem Fall versuchen, euch die Kosten erstatten zu lassen.

Der Hintergrund ist, dass es etwas problematisch ist, dass Gelder der verfassten Studierendenschaft für Zwecke ausgegeben wird, die nicht ausschließlich studentisch sind, d.h. für die Finanzierung eurer Vereinsangelegenheiten müsst ihr in irgendeiner Form nachweisen, dass ihr mit dem Verein ganz eng an einen studentischen Zweck gebunden seid. Bei manchen wird das einfacher sein als bei anderen, aber genau deshalb ist ein Versuch wert!

Der Beschluss des Studierendenparlaments zur Finanzierung von Vereinsangelegenheiten lautet wie folgt (August 2020):

Das Student*innenparlament beschließt für die Bearbeitung von Anträgen für Kostenerstattungen, die nach Auffassung des Finanzreferates Vereinsangelegenheiten behandeln, ab dem 01. Oktober 2020 durch das Student*innenparlament beraten und beschließen zu lassen. Für eine Finanzierung von Anträgen für Kostenerstattungen, die nach Auffassung des Finanzreferates Vereinangelegenheiten behandeln, ist die Satzung des Vereins anzuhängen. Das Finanzreferat hat die Antragsteller*innen auf das Vorlegen der Satzung hinzuweisen und diese an den Finanzausschuss oder das Student*innenparlament weiterzuleiten. Das Finanzreferat soll an der Beratung und Beschlussfassung über die entsprechenden Anträge teilnehmen.

Das Einreichen des Finanzantrages läuft dann wie folgt ab:

  1. Die Anträge der eurer Initiativen reicht ihr „normal“ bei uns (DSi) ein.
  2. Wir bzw. unser*e DSi-Finanzreferent*in bearbeitet den Antrag ebenfalls „normal“ und leitet ihn an das Finanzreferat des AStA weiter.
  3. Sofern das AStA-Finanzreferat der Auffassung sind, dass es sich in dem Antrag um Vereinsangelegenheiten handelt, fordert es von euch die Vereinssatzung an; das DSI-Team ist im CC.
  4. Nachdem die Vereinssatzung beim Finanzreferat des AStA eingegangen ist, wird der Fall an das StuPa zur Entscheidung weitergegeben.
  5. Nachdem das StuPa entschieden hat, gibt das Finanzreferat des AStA euch (DSi im CC) Bescheid und überweist ggf. das Geld.
Können wir auch eine unbezahlte Rechnung einreichen, die dann direkt von euch bezahlt wird?

Wenn ihr eine Rechnung bei uns einreicht, sollte diese im besten Fall bereits bezahlt sein. Das hat den Vorteil, dass wir keinen Finanzantrag im Postfach haben, der zu einer bestimmten Frist bearbeitet sein muss, ohne dass wir davon wissen. Unter besonderen Umständen könnt ihr uns allerdings mit einer Mail an dsi@leuphana.de Bescheid geben, dass ihr gern eine unbezahlte Rechnung bei uns einreichen möchtet, die zügig bearbeitet werden muss. Wir kümmern uns dann, dass die Rechnungssteller*in innerhalb der Frist das Geld ausgezahlt bekommt. Wichtig ist, dass das Rechnungsdatum innerhalb des Haushaltsjahres liegt.

Wie viel Geld bekommen wir als Initiative des DSi dieses Jahr?

Als Faustregel gilt, dass ihr ein jährliches Budget von ca. 200€ erwarten könnt. Für Informationen über den genauen Betrag wendet euch an dsi@leuphana.de.

Für welchen Zeitraum gilt das Budget, das wir vom DSi bekommen?

Das Budget, das wir für jede einzelne Initiative ermitteln, gilt immer für das gesamte Haushaltsjahr vom 01.10. bis zum 30.09. des darauffolgenden Jahres. Das Budget gilt nicht pro Semester.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Finanzantrag stelle?

Der Grund, weswegen wir Finanzanträge nicht bearbeiten können, ist häufig, dass etwas fehlt.

Prüft, ob:

  • ihr den Antrag vollständig ausgefüllt habt.
  • ihr den Namen eurer Initiative im Verwendungszweck oder im Briefkopf vermerkt habt.
  • ihr ein Datum angegeben habt.
  • ihr die Anträge unterschrieben habt (auf dem AStA-Antrag unter „Antragsteller*in“).
  • ihr die Originalbelege angehängt habt.
  • ihr wirklich eine Rechnung einreicht, die mit ihrem Ausstellungsdatum im aktuell laufenden Haushaltsjahr* liegt.
  • ihr die Originalbelege kopiert habt. (Gilt NICHT für das Einreichen eines digitalen Finanzantrags!)

Manchmal verstehen wir einen Antrag nicht, weil es ein Stapel aus Supermarkt-Belegen ist. Es hilft, wenn ihr uns eure Ausgaben so verständlich darlegt, sodass wir gut nachvollziehen können für was und warum ihr Ausgaben hattet.

  • Habt ihr die Thermobelege auf DIN A4 aufgeklebt und z. B. nummeriert und/oder tabellarisch sortiert?
  • Habt ihr den Verwendungszweck angegeben?
  • Habt ihr bei kritischen Ausgaben (wie z.B. Mahngebühren) einen Kommentar hinzugefügt, warum ihr diese Kosten hattet?

Selbst wenn wir wollten, können wir in bestimmten Fällen euren Antrag nicht bearbeiten. Das ist der Fall, wenn:

  • Originalbelege fehlen

→ Wir melden uns bei euch.

  • die Rechnungen, für die ihr die Kosten übernommen haben möchtet, nicht in dem Haushaltsjahr ausgestellt wurden, für den ihr den Antrag stellt

→ Wir können euch kein Geld mehr erstatten und melden uns bei euch.

  • Pfand nicht aus den beantragten Kosten herausgerechnet wurde

→ Wir rechnen das Pfand heraus und erstatten die übrigen Kosten.

  • ihr bereits vor der Ausschüttung unseres Restbudgets einen Antrag stellt, der über den euch zustehenden Betrag hinausgeht

→ Wir melden uns bei euch und bearbeiten den Antrag meistens erst zum Ende des Haushaltsjahres.

  • ihr über 300€ beantragt

→ Wir können euch kein Geld mehr erstatten und melden uns bei euch.

  • der Antrag uns nicht erreicht

→ Hier können wir euch nur den Tipp geben, den Finanzantrag wirklich an unsere Adresse zu schicken oder in unseren Briefkasten in Gebäude 6 zu werfen. Auf allen anderen Wegen können wir euch nicht garantieren, dass der Finanzantrag den richtigen Weg zu uns findet.

___

* Um Kosten erstattet zu bekommen, muss das Ausstellungsdatum einer Rechnung im aktuell laufenden Haushaltsjahr (01.10. bis 30.09.) liegen: Eine Rechnung mit dem Ausstellungsdatum am 19.11.2020 kann z.B. bis zum 30.09.2021 bei uns eingereicht werden. Darüber hinaus haben wir keine Fristen: Ihr könnt Finanzanträge das ganze Jahr über bei uns einreichen.

Wer kann mir beim Ausfüllen des Finanzantrags helfen?

Wenn ihr nicht genau wisst, wie ihr einen Finanzantrag stellen sollt oder unsicher seid, dann meldet euch bei uns unter dsi@leuphana.de.

Wo kann ich den Finanzantrag abgeben?

Jederzeit und gern ausschließlich per Mail an dsi@leuphana.de!

ODER Schickt uns den Finanzantrag in einem Briefumschlag an:

DSi Lüneburg
Leuphana Universität Lüneburg
Gebäude 3 Raum 108
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg

Wenn ihr den Finanzantrag nicht mit der Post schickt, könnt ihr den Umschlag auch in den Briefkasten der Universität vor Gebäude 10 einwerfen. Die Poststelle stellt uns den Brief dann zu. Ihr könnt uns den Finanzantrag auch persönlich in Gebäude 6 in unseren Briefkasten werfen und dort sogar ohne Briefumschlag (z. B. geheftet oder getackert) einwerfen. 

Ist mein Finanzantrag angekommen?

Wir melden uns eigentlich nicht, wenn mit dem Finanzantrag alles in Ordnung ist. Der Finanzantrag ist mit großer Wahrscheinlichkeit angekommen, wenn ihr ihn entweder per Post an die Leuphana Universität mit dem Zusatz DSi Lüneburg an die Universitätsallee 1 geschickt habt oder ihn in unseren Briefkasten in Gebäude 6 mit der Aufschrift DSi Lüneburg geworfen habt oder ihn per Mail an dsi@leuphana.de geschickt habt. Dann solltet ihr – je nach dem wann unser*e Finanzreferent*in den Antrag bearbeitet – nach spätestens vier Wochen das Geld auf dem angegebenen Konto haben.

Wir teilen allen Initiativen über unseren Verteiler mit, wenn wir aus bestimmten Gründen eine Zeit lang keine Finanzanträge bearbeiten. Wenn ihr eine schriftliche Bestätigung benötigt, dass euer Finanzantrag wirklich angekommen ist, schreibt uns eine E-Mail an dsi@leuphana.de.

Ich habe noch kein Geld erstattet bekommen. Wurde mein Finanzantrag bearbeitet?

Zwischen eurem Finanzantrag und der Überweisung auf euer Konto sind einige Schritte, an denen es manchmal stocken kann. Meldet euch einfach direkt bei uns, wenn ihr das Gefühl habt, dass es „zu lang“ dauert. Meistens schauen wir mindestens ein Mal pro Woche in unseren Briefkasten und sehen in jedem Fall, wenn Post angekommen ist. Die meisten Anträge bearbeiten wir in der Vorlesungszeit innerhalb von zwei bis drei Wochen. Danach wird der Finanzantrag an das Finanzreferat des AStA weitergegeben, wo dieser je nach Auslastung ein paar Tage oder auch länger bleibt. In der vorlesungsfreien Zeit kümmern wir uns eher unregelmäßig um Finanzanträge. D. h. wenn ihr einen dringenden Finanzantrag habt, notiert das auf dem Briefumschlag oder schreibt uns eine E-Mail an dsi@leuphana.de .

Selbst wenn wir wollten, können wir in bestimmten Fällen euren Antrag nicht bearbeiten. Das ist der Fall, wenn:

  • Originalbelege fehlen.

→ Wir melden uns bei euch.

  • die Rechnungen, für die ihr die Kosten übernommen haben möchtet, nicht in dem Haushaltsjahr ausgestellt wurden, für den ihr den Antrag stellt.

→ Wir können euch kein Geld mehr erstatten und melden uns bei euch.

  • Pfand nicht aus den beantragten Kosten herausgerechnet wurde.

→ Wir rechnen das Pfand heraus und erstatten die übrigen Kosten.

  • ihr bereits vor der Ausschüttung unseres Restbudgets einen Antrag stellt, der über den euch zustehenden Betrag hinausgeht.

→ Wir melden uns bei euch und bearbeiten den Antrag meistens erst zum Ende des Haushaltsjahres.

  • ihr über 300€ beantragt.

→ Wir können euch kein Geld mehr erstatten und melden uns bei euch.

  • der Antrag uns nicht erreicht.

→ Hier können wir euch nur den Tipp geben, den Finanzantrag wirklich an unsere Adresse zu schicken oder in unseren Briefkasten in Gebäude 6 zu werfen. Auf allen anderen Wegen können wir euch nicht garantieren, dass der Finanzantrag den richtigen Weg zu uns findet.

Ich habe nur einen Teilbetrag erstattet bekommen. Warum?

Wenn ihr Rechnungen eingereicht habt, die nicht in dem Haushaltsjahr ausgestellt worden sind, für das wir aktuell Kosten erstatten können, dann kann die Kostenübernahme nicht genehmigt werden. Wir erstatten dann lediglich die Rechnungen, die im gültigen Zeitraum ausgestellt worden sind. 

Wenn euer Antrag das euch jährlich zur Verfügung stehende Budget überschreitet, dann genehmigen wir nur den Teilbetrag, der in euer Budget fällt. Wir bemühen uns Originalrechnungen vollständig einzubeziehen oder auszuschließen, sodass ihr die Möglichkeit habt, die nicht genehmigten Rechnungen bei einer anderen Stelle einzureichen.

Wir rechnen manchmal Teilbeträge aus dem Antrag heraus, die wir nicht erstatten können. Dazu gehört z. B. Pfand oder Produkte, die wir aufgrund der Finanzordnung der verfassten Studierendenschaft nicht finanzieren dürfen.

Können wir die Originalbelege zurückbekommen?

Wenn wir eine Rechnung, die ihr bei uns eingereicht habt, vollständig erstattet haben, könnt ihr die Originalrechnung nicht zurückbekommen. Es ist nicht erlaubt, eine Rechnung zwei Mal abzurechnen.

Wenn wir nur einen Teilbetrag einer Rechnung erstatten, weil die Gesamtsumme das euch zur Verfügung stehende Budget überschreitet, könnt ihr euch an das Finanzreferat des AStA wenden, um ggf. die Originalrechnungen zurückzubekommen. Das Finanzreferat bescheinigt euch, wie viel der Gesamtsumme bereits erstattet wurde, und kann euch erklären, ob ihr in eurem Fall die Originalrechnung zurückbekommen könnt.

Rechnungen, die wir nicht erstattet haben, könnt ihr natürlich wieder zurück bekommen – allerdings nur auf Anfrage. Standardmäßig schicken wir keine Finanzanträge mit den dazugehörigen Originalrechnungen an die Antragsteller*innen zurück.

Können wir mehr Geld bekommen?

Jede Initiative des DSi hat ein jährliches Budget von ca. 200€ und kann meistens ab Ende Juli weitere 100€ bei der Ausschüttung des Restbudgets erhalten.

Wir haben als DSi-Sprecher*innen Budget, was wir gern für gemeinsame Aktivitäten von Initiativen verwenden. Unsere Faustregel: Wenn sich 5 Initiativen zusammen tun und gemeinsam Geld für eine Veranstaltung von uns benötigen, bezuschussen wir das gern mit unserem DSi-Budget!

Das Studierendenparlament hat darüber hinaus eine Projektförderung eingerichtet, die jede Initiative direkt dort beantragen kann. Hier findet ihr weitere Informationen zum Projektantrag.

Der Alumni- und Förderverein der Leuphana Universität fördert regelmäßig studentische Projekte.

Auch außerhalb der Universität gibt es viele Fördergeber*innen, die gemeinnützige und innovative Projekte unterstützen. Meldet euch bei uns unter dsi@leuphana.de, wenn ihr Ideen zur Finanzierung eurer Projekte benötigt. Seit Juli 2021 gibt es eine von Lebendiges Lüneburg initiierte Mailingliste, die ihr unter foerdernetzwerk@lebendiges-lueneburg.de erreichen könnt. Um die Mailingliste zu nutzen, meldet euch selbst unter dem folgenden Link dafür an: https://list.lebendiges-lueneburg.de/cgi-bin/mailman/listinfo/foerdernetzwerk. Hier werden Projektausschreibungen geteilt, ihr könnt euch gegenseitig Feedback zu Anträgen geben, Kooperationspartner*innen finden oder euch einfach rund um „Projektförderung“ in Lüneburg austauschen.

Markt der Möglichkeiten

Wann ist der nächste Markt der Möglichkeiten?

Als Faustregel gilt: der Markt der Möglichkeiten im Oktober findet meistens in der zweiten Vorlesungswoche statt. Im April machen wir das Veranstaltungsdatum abhängig von Ostern und datieren den Markt der Möglichkeiten entweder auf den Dienstag in der zweiten oder dritten Vorlesungswoche.

An welche Hygieneregeln müssen wir uns halten?

Über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen für den nächsten Markt der Möglichkeiten informieren wir die teilnehmenden Initiativen vor der Veranstaltung per Mail. Unabhängig davon : Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske!

Diese Regeln galten bislang bei Veranstaltungen, wenn die Infektionszahlen besonders hoch waren:

  • Maskenpflicht: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Solange ihr euch in den Veranstaltungsräumen des MdM aufhaltet muss eine medizinische Gesichtsmaske, FFP2- oder vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Diese Regelung greift auch am Sitzplatz der Stände. Es bestehen folgende Ausnahmen: Für Personen, die aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. In diesen Fällen sind geeignete Ersatzmaßnahmen zum Fremdschutz zu treffen.
  • 3G-Regelung: Veranstaltungsteilnehmer*innen und Besucher*innen dürfen nur am MdM teilnehmen, wenn sie entweder vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft, davon genesen oder negativ darauf getestet worden sind (Antigentest < 24 h, PCR-Test < 48 h vor Veranstaltungsbeginn). Zum Zutritt zur Veranstaltung muss ein 3G-Nachweis erbracht werden, der grundsätzlich in elektronischer Form zu erbringen ist (Corona-Warn- oder CoV-Pass-App), auch Impfbucheintragungen werden anerkannt.
  • 3G-Nachweiskontrollen: Am Eingang zum MdM werden durch uns (DSi) und dem AStA der 3G-Nachweis überprüft.
  • Kontaktnachverfolgung: Es werden der Name, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer aller Veranstaltungsteilnehmenden sowie Ort und Zeit der Veranstaltung erfasst und werden mindestens 3 und längstens 4 Wochen aufbewahrt, um die Daten den Gesundheitsämtern auf Verlangen vorlegen zu können. Veranstaltungsteilnehmer*innen registrieren sich durch das Scannen eines aushängenden QR-Codes. Sollten Teilnehmer*innen den Code nicht scannen können, werden sie vom DSi/AStA um eine Erfassung über ein Papierformular gebeten.
  • Kontaktbeschränkungen: Zu anderen Personen ist möglichst ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
  • Verpflegung: Es darf Verpflegung nur in folgenden Formen zur Verfügung gestellt werden: Getränke in Form persönlich zugeordneter Flaschen und unter Benutzung von Einweg-Trinkgefäßen und industriell verpackte Snacks, die ohne Berührung Dritter angeboten werden und vor Tröpfchenkontamination geschützt sind. D.h. selbstgebackene Waffeln und ähnliches, was in der Vergangenheit gerne beim MdM angeboten wurde, ist leider nicht möglich.
Können wir am Markt der Möglichkeiten teilnehmen?

Wenn ihr eine Initiative des DSi seid, bekommt ihr in jedem Fall einen Platz (denn wir haben so viele Plätze wie es Initiativen im DSi gibt) oder könnt euch im Rahmen einer digitalen Veranstaltung präsentieren.

Nach der Anmeldefrist werden freie Plätze an Initiativen außerhalb des DSi und danach an weitere interessierte Gruppen vergeben. Dabei können sich Initiativen, die sich nicht im DSi organisieren zwar im gesamten Anmeldezeitraum anmelden, denn es gilt: „First come, first serve.“ Studentische Initiativen im DSi haben allerdings bis Anmeldeschluss Vorrang vor anderen Initiativen oder nicht registrierten Gruppen.

Hochschulgruppen oder auch „Hochschullisten“, die sich im Studierendenparlament engagieren, können nicht am Markt der Möglichkeiten teilnehmen. Die verfasste Studierendenschaft veranstaltet im ähnlichen Zeitraum den politischen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich alle Hochschullisten, alle Referate sowie der AStA präsentieren. Auf dem Markt der Möglichkeiten des DSi nimmt nur der AStA mit einer rotierenden Auswahl an Referaten teil aufgrund der begrenzten Plätze.

Wenn ihr eine Stipendiat*innen eines Förderwerks seid, möchten wir euch ermutigen, mit den anderen Förderwerken gemeinsam einen Markt der Möglichkeiten zu veranstalten, auf dem sich Studierende über die Möglichkeiten innerhalb eurer Förderwerke informieren können.

Wie können wir uns für den Markt der Möglichkeiten anmelden?

Ca. zwei Monate bevor der Markt der Möglichkeiten stattfindet, veröffentlichen wir ein digitales Anmeldeformular, in das sich alle Interessierten eintragen können. Den Link verschicken wir an alle Initiativen des DSi per Mail, veröffentlichen ihn auf unseren Social Media Kanälen und veröffentlichen das Anmeldeformular auf unserer Website. Wir freuen uns, wenn es alle Initiativen für die Anmeldung zum digitalen Anmeldeformular schaffen. Anmeldungen per Mail nehmen wir im Zweifel auch an, feiern wir allerdings nicht so sehr wie alle Anmeldungen in einer „schicken“ Tabelle exportieren zu können.

Trick: Wenn eine Person eurer Initiative, euch für den Markt der Möglichkeiten angemeldet habt, schickt euch an den internen Verteiler eine Nachricht, dass ihr das erledigt habt. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie viele Anfragen wir bekommen, ob > Initiative einsetzen < angemeldet ist. Und ihr könnt euch bestimmt auch nicht vorstellen, wie häufig sich Initiativen doppelt anmelden.

Sind wir für den Markt der Möglichkeiten angemeldet?

Wenn ihr das Anmeldeformular abgeschickt habt und ihr eine Initiative des DSi seid, ist sehr wahrscheinlich, dass ihr zum Markt der Möglichkeiten angemeldet seid. Wenn ihr keine Initiative des DSi seid, können wir euch leider erst nach der Anmeldefrist sagen, ob genug Plätze frei sind, dass ihr teilnehmen könnt. Wenn ihr euch Sorgen macht, dass irgendetwas bei der Anmeldung nicht geklappt hat, dann schreibt uns eine Mail an dsi@leuphana.de.

Wir haben die Anmeldefrist verpasst. Können wir trotzdem am Markt der Möglichkeiten teilnehmen?

Alles ist gut. Schreibt uns eine Mail an dsi@leuphana.de.

Können wir Informationen zum Markt der Möglichkeiten bekommen?

Die aktuellen Informationen zum Markt der Möglichkeiten veröffentlichen wir auf dieser Website. Alle Initiativen des DSi bekommen in der Vorbereitung der Veranstaltung zwei E-Mails von uns. Die erste E-Mail enthält den Link zum Anmeldeformular, die zweite Mail eine Woche vor der Veranstaltung enthält Informationen zum Aufbau und zum Aufräumen. Die meisten Bedarfe könnt ihr bereits im Anmeldeformular eintragen und werden im Vorfeld berücksichtigt. Die DSi-Sprecher*innen sind am Tag der Veranstaltung da und unterstützen euch bei Problemen.

Den Standplan verschicken wir nicht, damit wir bei kurzfristigen Änderungen keine Verwirrung unter Initiativen stiften. Platzwechsel, akute Material- oder Strombedarfe und Co. regeln wir am Veranstaltungstag vor Ort – das hat sich als effizientes Verfahren herausgestellt.

Wir haben bisher noch keine Informationen zum Markt der Möglichkeiten bekommen.

Meistens verschicken wir zum Ende der Vorlesungszeit den Termin für den Markt der Möglichkeiten im folgenden Semester. Wenn ihr kein „Save-the-Date“ bekommen habt, überprüft gern, ob eure aktuellen Ansprechpartner*innen für uns in unserem Verteiler sind und ihr regelmäßig E-Mails von uns erhaltet. Ob ihr im Verteiler seid, könnt ihr erfragen, indem ihr uns eine Mail an dsi@leuphana.de schickt.

Während der vorlesungsfreien Zeit veröffentlichen wir meistens das Anmeldeformular (ca. zwei Monate vor Veranstaltungstag). Den Link bekommt ihr ebenfalls per Mail zugeschickt. Wenn ihr drei Wochen vor der Veranstaltung noch kein Anmeldeformular bekommen habt, dann schreibt uns gern eine E-Mail. Das Anmeldeformular bewerben wir vor allem unter den Initiativen, die sich auch im DSi organisieren.

Bekommen wir [Material] für den Markt der Möglichkeiten von euch?

JA
eine Pinnwand
zwei Stühle
einen Tisch

NEIN
mehr als zwei Stühle
mehr als einen Tisch
mehr als eine Pinnwand
Verlängerungskabel

ggf. am Tag selbst
Pinnadeln
Klebeband
Eddings

Können wir Waffeln backen oder Popcorn verteilen?

Grundsätzlich ja. Im Hörsaalgang ist das Betreiben von Waffeleisen über die verfügbaren Steckdosen kein Problem. Im Zentralgebäude müssen wir allerdings vorher anmelden, wenn viele wärmeproduzierende Elektrogeräte an das Stromnetz angeschlossen werden sollen, sodass es nicht zu einer Überlastung kommt. Außerdem sind die Rauchmelder im Foyer sehr sensibel. Wenn ihr also schon vorab wisst, dass ihr Waffeln backen möchtet, gebt das in jedem Fall im Anmeldeformular an.

Können wir alkoholische Getränke ausschenken?

Nein, Alkohol auf dem Markt der Möglichkeiten ist nicht erlaubt.

Können wir Musik spielen?

Grundsätzlich ist das kein Problem, wenn es nicht zu „krass“ wird. Die in den umliegenden Hörsälen stattfindenden Lehrveranstaltungen sollten durchführbar bleiben. Fragt auch gern eure Nachbar*innen, ob das auch für die anderen Initiativen in Ordnung ist.

Können wir einen bestimmten Platz (oder Termin) bekommen?

Wenn ihr einen bestimmten Platz möchtet, schreibt das gern mit in das Anmeldeformular. Wir versuchen allen Initiativen ihren Wunschplatz zuzuordnen, aber in jedem Fall den Zweit- oder Drittwunsch. Wenn ihr am Veranstaltungstag selbst sehr unzufrieden mit eurem Standort seid, dann klären wir das am Tag selbst vor Ort, wo wir vielleicht auch eine Initiative zum Tauschen finden können. Bisher hat es sich immer „irgendwie“ geregelt.

Können wir neben einer bestimmten Initiative unseren Platz haben?

Wenn ihr unbedingt neben einer bestimmten Initiativen stehen wollt oder müsst, dann schreibt uns das einfach mit in das Anmeldeformular. Dann können wir euren Wunsch berücksichtigen.

Können wir einen Stromanschluss bekommen?

Im Hörsaalgang sind sehr viele und ausreichend Steckdosen verfügbar. D. h. von jedem Stellplatz gibt es einen Weg zu einer Steckdose. Bringt euch in jedem Fall ein Verlängerungskabel oder sogar mehrere mit, dann seid ihr gut vorbereitet. Im Foyer des Zentralgebäudes ist die Stromversorgung anders geregelt und da müssen wir mit der Anmeldung eurer Initiative wissen, ob ihr Strom für euren Infostand benötigt. Das fragen wir dann ab, wenn wir die Information benötigen.

Ab wann können wir aufbauen?

Ca. eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.

Müssen wir uns am Tag der Veranstaltung irgendwo anmelden?

Wir teilen euch an unserem DSi-Infostand euren Stellplatz mit, d. h. ohne Anmeldung bei uns kommt ihr am Veranstaltungstag selbst nicht weiter. Die Anmeldung hilft uns zudem sehr, wenn Initiativen noch spontan nachrücken möchten, dann wissen wir, wer schon da war, wer noch kommen wird und welche Plätze vermutlich frei bleiben werden.

Wir können leider doch nicht am Markt der Möglichkeiten teilnehmen. Was nun?

Das ist kein Problem! Meldet euch per Mail an dsi@leuphana.de bei uns ab, dann können wir euren Platz an eine andere Initiative weitergeben.

Wir können leider nicht die ganze Zeit an unserem Infostand sein. Ist das in Ordnung?

Ja, das ist vollkommen in Ordnung. Nur zum Abbau solltet ihr sicherstellen, dass jemand eurer Initiative rechtzeitig alle Materialien mitnimmt. Das ist für uns als Organisator*innen sonst etwas umständlich aufzuräumen und keine Ansprechpartner*innen vor Ort zu haben.

Räume

Wie können wir einen Raum buchen?

Alle studentischen Initiativen dürfen grundsätzlich kostenfrei Räume am Campus buchen und nutzen. Der „Antrag“ zur Buchung wird an zuständige Mitarbeiter*in des Gebäudemanagements gerichtet, die für jeden Raum separat auf myStudy zu finden ist.

Wir wollen uns jede Woche im gleichen Raum treffen. Geht das?

Ja, das geht. Genauso wie ihr einen Seminarraum für ein einmalig stattfindendes Event beim Gebäudemanagement anfragen könnt, ist es möglich einen Raum für einen längeren Zeitraum wöchentlich zu reservieren und zu nutzen. Die Buchungsanfrage läuft genauso ab.

Zudem könnt ihr für wöchentliche Treffen auch den von uns selbstverwalteten CoWorkingSpace in Betracht ziehen. Für die Räume im Zentralgebäude könnt ihr einen eigenen Schlüssel bekommen, sodass ihr die Räume (fast) jederzeit nutzen könnt.

Welche Veranstaltungsräume gibt es?

Am Campus und in Lüneburg gibt es eine Vielzahl an Räumen, die ihr anfragen könnt, wenn ihr aus welchem Grund auch immer einen Raumwechsel braucht. Die Ansprechpersonen, Größe der Räume, Verwendungsarten sowie Mietpreise unterscheiden sich in dieser Liste deutlich und müsst ihr jeweils bei den Anbieter*innen der Räume abfragen.

→ Seminarräume am Campus / Zentralgebäude (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ CoWorkingSpace des DSi (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ Pavillon am Campus „Rotes Feld“ (Wilschenbrucher Weg 84, 21335 Lüneburg)
→ AStA-Wohnzimmer in Gebäude 9 (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ MuFuZi in Gebäude 9 (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ PlanB in Gebäude 9 (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ Anna&Arthur (Katzenstraße 2, 21335 Lüneburg)
→ Heinrich-Böll-Haus (Katzenstraße 2, 21335 Lüneburg)
→ mosaique Lüneburg (Katzenstraße 1, 21335 Lüneburg)
→ Raum m im Museum Lüneburg (Willy-Brandt-Straße 1, 21335 Lüneburg)
→ Salon Hansen (Salzstraße 1, 21335 Lüneburg)
→ Mensa des StudentenWerks (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ Büro von frühstarter am Campus in der „Ladenzeile“ (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ Glockenhaus Lüneburg (Glockenstraße 9, 21335 Lüneburg)
→ Kunstraum am Campus in der „Ladenzeile“ (Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg)
→ FREIRAUM Lüneburg (Salzstraße 1, 21335 Lüneburg)
→ Ritterakademie Lüneburg (Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg)
→ Heinrich-Heine-Haus (Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg)
→ Kunstsaal Lüneburg (Marie-Curie-Straße 5, 21337 Lüneburg)
→ Kulturforum (Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg)
→ KulturBäckerei (Dorette-von-Stern-Straße 2, 21337 Lüneburg)
→ Evangelische Familien-Bildungsstätte Lüneburg (Bei der St. Johanniskirche 3, 21335 Lüneburg)
→ Räume der Volkshochschule Region Lüneburg (Haagestraße 4, 21335 Lüneburg)

Kennt ihr noch andere Räume, dann fügen wir diese gern dieser Liste hinzu!

Wie können wir einen Raum in Gebäude 3 bekommen?

Wir haben als DSi-Sprecher*innen einen guten Überblick zur Auslastung der Räume in Gebäude 3, die dauerhaft von Initiativen als Ort für Treffen und zur Lagerung von Materialien genutzt werden können. Wir haben zwar kein „echtes“ rotierendes Vergabesystem, aber meistens ist genau dann Platz, wenn dieser von einer anderen Initiative angefragt wird. Wenn ihr also Interesse daran habt, einen Raum dort zu nutzen, dann meldet euch gern bei uns unter dsi@leuphana.de und dann versuchen wir eurem Bedarf nachzukommen.
Um eure Anfrage schnell bearbeiten zu können, schickt uns in eurer Anfrage an uns direkt mit, wie viel Material – geschätzt in einer konkreten Anzahl Umzugskartons – ihr mitbringt und wie viele der Kartons auch in einem Keller gelagert werden können.

Wie können wir die Kellerräume in Gebäude 9 nutzen?

Wir verfügen über zwei Kellerräume in Gebäude 9, die von Initiativen genutzt werden können. Die Schlüssel zu den Räumen erhaltet ihr im AStA-Büro – zu den Öffnungszeiten des Bürodienstes. Es ist sehr wichtig, dass ihr die Nutzung des Raumes auf dem Merkblatt an der Raumtür vermerkt, wenn ihr „neu einzieht“ und eure Sachen sehr deutlich mit eurem Initiativennamen kennzeichnet. In den zwei Räumen sind wir sehr streng: Alles, was nicht eindeutig einer Initiative zuzuordnen ist, entsorgen wir zu dem nächsten Termin, an dem Sperrmüll abgeholt wird. Falls ihr Fragen zur Nutzung der Kellerräume habt, meldet euch unter dsi@leuphana.de.

Wie können wir regelmäßig den CoWorkingSpace im Zentralgebäude nutzen?

Jede studentische Initiative des DSi kann den CoWorkingSpace (C40.064, C40.065 und die Teeküche C40.067) für regelmäßige Treffen nutzen. Dazu benötigt ihr einen Schlüssel, den ihr euch über die Schlüsselverwaltung in Rücksprache mit uns als DSi ausleihen könnt. In der Vollversammlung der Initiativen haben wir eine Raumordnung festgelegt, wie wir die Räume grundsätzlich nutzen möchten.

Falls ihr Fragen zur Nutzung der Räume oder eine Schließberechtigung möchtet, meldet euch unter dsi@leuphana.de.

Wann ist der CoWorkingSpace frei oder offen?

Wir tragen alle Öffnungszeiten oder belegten Slots in unseren Raumplan auf myStudy (C40.064 oder C40.065) ein. Dort könnt ihr sehen, ob der Raum geöffnet ist, ob sich eine Initiative soz. allein für ein Plenum trifft oder vielleicht sogar eine Veranstaltung stattfindet, die ihr besuchen könnt.

Wenn ihr als Arbeitsgruppe einer studentischen Initiative den Raum zwar nicht regelmäßig mit eurer gesamten Initiative, aber z. B. immer an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Zeit nutzt, tragen wir das auch gern in den Raumplan ein. Dann behalten wir den Überblick über die Auslastung der Räume.

Wir möchten den CoWorkingSpace gern für eine Veranstaltung nutzen. Geht das?

Ja, das ist möglich. Meldet euch dazu gern unter dsi@leuphana.de.

Rechtliche Fragen

Welche Rechtsform haben wir als studentische Initiative und wie gestaltet sich die Haftung?

Bei einer registrierten studentischen Initiative handelt es sich um eine „privatrechtliche Vereinigung“von Studierenden, die an der Universität Lüneburg immatrikuliert sind. Grundlage der Initiativentätigkeit ist die selbst gegebene Satzung. Da es sich bei studentischen Initiativen um privatrechtliche Vereinigungen handelt, haften die Initiativen-Mitglieder als Privatpersonen persönlich. Etwas anderes gilt, wenn sich die Initiative als Verein beim Amtsgericht eintragen lässt; in diesem Falle ist die Haftung in der Regel auf das Vereinsvermögen begrenzt. Eine Haftung der Universität für Schäden, die durch Mitglieder der Initiative oder durch Teilnehmende an deren Veranstaltungen verursacht wurden, ist in keinem Fall gegeben.

In welcher Form ist eine studentische Initiative an die Universität gebunden?

Nach der erfolgreichen Eintragung in das Register für studentische Initiative durch das Justiziariat darf sich eine Initiative als „studentische Initiative an der Leuphana“ gegenüber Dritten präsentieren. Die Mitglieder handeln und kommunizieren dabei stets als eigenständige studentische Initiative und nicht im Namen der Leuphana Universität Lüneburg.

Dürfen wir Videoaufnahmen im CoWorkingSpace oder Zentralgebäude machen?

Von unserer Seite (=DSi) dürft ihr Videoaufnahmen in und von Räumen des DSi machen, wo ihr möchtet. Allerdings sieht die Hausordnung der Leuphana vor, dass Drehvorhaben mit der Pressestelle abgestimmt werden müssen. Wendet euch daher mit möglichst vielen Informationen (Ort, Dauer, Drehvorhaben und Verwendungszweck) zu eurem Vorhaben gern an den*die aktuelle*n Pressesprecher*in, um dort Zustimmung einzuholen.

Was müssen wir tun, wenn sich bei uns als eingetragener studentischen Initiative Änderungen ergeben?

Wenn sich die verantwortlichen Ansprechpartner*innen eurer eingetragenen studentischen Initiative, sich eure Kontaktdaten verändern oder ihr eine Initiative auflösen möchtet, dann gebt diese Information unverzüglich an das Justitiariat weiter. Die aktuelle Ansprechperson im Justitiariat für studentische Initiativen findet ihr unter https://www.leuphana.de/intranet/verwaltung/justiziariat.html (nur über VPN nutzbar).

Sind wir als Veranstalter*innen über den DSi versichert?

Der DSi ist kein Verein und wir haben keine Haftpflichtversicherung, die für euch als Initiative oder Veranstalter*in greift.

Müssen wir uns selbst um GEMA kümmern oder macht ihr das?

Wenn ihr eine Veranstaltung plant und durchführt, müsst ihr euch selbst um die GEMA-Abgaben kümmern, d. h. sie anmelden und selbst bezahlen. Wir können die Kosten, die euch dann entstehen, erstatten.

Können wir über euch ein Konto eröffnen?

Nein, ihr könnt kein Bankkonto über uns eröffnen.

Darf ich als studentische Initiative Logos und Dokumentvorlagen der Hochschule nutzen?

Logos und Dokumentvorlagen des Corporate Designs der Leuphana dürfen nur mit Zustimmung der Verantwortlichen der Universitätskommunikation genutzt werden. Wenn ihr also vorhabt, z. B. das Logo zu verwenden, dann müsst ihr das mit der Grafikabteilung absprechen. Ansprechpartner*innen findet ihr unter auf der Website unter Universitätskommunikation > Grafik bzw. Corporate Design an dieser Stelle: https://www.leuphana.de/einrichtungen/universitaetsverwaltung.html.

Könnt ihr uns eine Spendenquittung ausstellen?

Der DSi ist kein Verein. Wir können euch keine Spendenquittungen ausstellen.

Könnt ihr mir eine Ehrenamtsbescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich empfehlen wir Initiativen sich zunächst innerhalb der Initiative und untereinander Nachweise auszustellen, in denen dokumentiert ist, was ihr im Rahmen eures Engagements geleistet habt. D. h. ein Vorstand kann z. B. einem Mitglied der studentischen Initiative ein Dokument ausstellen, in dem die Rolle oder Mitgliedschaft bescheinigt wird. Wenn ihr euch untereinander keine Bescheinigungen ausstellen könnt oder wollt, dann könnt ihr euch auch an uns wenden. Wir sagen immer dazu, dass die Aussagekraft unserer Bescheinigungen begrenzt ist. D. h. wir können nicht in einer Tabelle nachsehen, ob ihr wirklich in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Aufgabe übernommen habt. Wir stellen diese Dokumente vor allem aus, um euch ein besseres Gefühl zu geben, dass ihr aus eurem Engagement „irgendetwas“ mitnehmen konntet, was ihr in einem Lebenslauf anhängen könnt. Wir gehen nämlich davon aus, dass ihr so authentisch von eurem Engagement und den Erfahrungen berichten könnt, die ihr gesammelt habt, dass der „Zettel“ wirklich nur für den Lebenslauf wichtig ist.

Mitgliedschaft im DSi beenden

Ich möchte keine E-Mails mehr von euch bekommen.

Wenn ihr direkt E-Mails von unserer Mailadresse (von dsi@leuphana.de) erhaltet, antwortet uns einfach auf die letzte Mail, die ihr von uns bekommen habt, dass ihr keine Mails mehr bekommen möchtet. Wenn ihr als Ansprechpartner*in einer Initiative Mails von uns bekommen habt, dann nennt uns gern eine andere Ansprechperson mit Mailadresse, an die wir Informationen und Einladungen des DSi verschicken sollen.

Es kann sein, dass ihr innerhalb eurer Initiative auf einen Verteiler gekommen seid, an den E-Mails des DSi weitergeleitet werden. Diese Weiterleitung müsst ihr innerhalb eurer Initiative aufheben.

Wenn ihr E-Mails von der Mailingliste (dsi.l@leuphana.de) bekommt, dann müsst ihr euch selbst von diesem Verteiler abmelden. Die Abmeldung erfolgt, indem du eine leere Mail an dsi.l-off@leuphana.de schickst und zwar von genau der Mailadresse, an die E-Mails geschickt werden.

Was müssen wir bei der Auflösung unserer Initiative beachten?

Zunächst: Natürlich ist es sehr schade, wenn ihr eure Initiative auflösen möchtet oder müsst. Auf der anderen Seite kann es aber auch ein hilfreicher Schritt sein, um mit einem Projekt abzuschließen, wenn es einfach nicht mehr sein soll. Grundsätzlich ist es kein Problem, eine Initiative aufzulösen. Wenn die Initiative aufgelöst wird, bekommen wir das in den meisten Fällen „irgendwann“ mit, aber ihr nehmt uns als Sprecher*innen eine Menge an Aufgaben ab, wenn ihr uns aktiv Bescheid gebt, dass ihr die Initiative auflösen möchtet. Die folgenden Schritte empfehlen wir euch für die Auflösung:

  • Falls ihr registriert seid: Dem Justitiariat (anja.krohn@leuphana.de) Bescheid geben, dass ihr euch auflöst.
  • Falls ihr im DSi seid: Uns Bescheid geben, dass ihr euch auflöst.
  • Falls ihr eine Funktionsadresse habt: Unter accounting@leuphana.de eure Mailadresse (stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de) abmelden.
  • Falls ihr Post an den Campus erhaltet: Euren Briefkasten leeren und den Briefkastenschlüssel an den DSi oder die Poststelle zurückgeben. Wohin soll eure Post zugestellt werden, wenn ihr nicht mehr am Campus aktiv seid? Könnt ihr eure Post nachsenden lassen?
  • Falls ihr einen Raum nutzt: Raumschlüssel an den DSi oder die Schlüsselverwaltung zurückgeben. 
  • Falls ihr Materialien in Räumen lagert: Im Prinzip „zieht ihr aus“. Nehmt alle eure Sachen mit, verteilt sie an andere Initiativen oder entsorgt sie.
  • Falls ihr einen Keller nutzt: Auch aus dem Keller zieht ihr aus, d. h. den Raum beim Aufräumen nicht vergessen.
  • Falls ihr Social Media Kanäle habt: Pinnt gern eine Nachricht oder einen Post an, in der ihr Studierenden und Interessierten mitteilt, dass es euch nicht mehr in der Form gibt. 
  • Gibt es Projekte, um die ihr euch zwar selten oder unregelmäßig kümmert, die nach eurer Auflösung aber noch existieren sollen oder für das es eine*n Ansprechpartner*in braucht? Wer übernimmt das Projekt oder wollt ihr das ebenfalls auflösen?


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