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Gründung einer Initiative

Warum eine Initiative „gründen“?

Wichtig an dieser Stelle ist die Wendung „eine Initiative registrieren“. Diese Wendung entspricht der Gründung einer Initiative aus Perspektive der Universität. Die Universität hat nämlich einen Prozess wie sie studentische Initiativen anerkennt und somit weiß, dass es eine aktive Gruppe aus Studierenden gibt.

Mit der Registrierung als studentische Initiativen könnt ihr wesentlich leichter Kommunikationskanäle nutzen und auf bestehende Angebote oder Ressourcen der Universität zurückgreifen. U. a. werdet ihr auf der Website der Leuphana Universität als Initiative genannt (www.leuphana.de/studentische-initiativen); ihr dürft den myStudy-Newsletter „Studentische Initiativen“ und die Infoscreens bespielen; ihr könnt kostenlos Räume am Campus buchen und eine Mailadresse beantragen; über die Registrierung als Initiative könnt ihr zudem finanzielle Mittel des Studierendenparlaments abrufen und z. B. über die Medienausleihe technisches Equipment beziehen.

Wenn euch die Universität als Initiative anerkannt hat, habt ihr es an vielen Stellen in Verwaltung leichter, weil ihr nicht ständig erklären braucht, wer ihr seid und warum ihr euch mit eurem Anliegen an eine bestimmte universitäre Einrichtung wendet. Die Bezeichnung als studentischen Initiative hat innerhalb der Leuphana Universität deutlich mehr Vorteile als der Antrag auf Registrierung Aufwand ist.

Sobald euer Engagement stark auf Bereiche außerhalb der Universität ausgelegt ist, ergibt es allerdings auch Sinn andere (Rechts-)Formen für eure studentische Gruppe zu recherchieren.

Sollen wir eine Initiative (oder besser einen Verein) gründen?

Die Informationen an dieser Stelle ersetzen keine Rechtsberatung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

KURZFASSUNG

Die Gründung einer studentischen Initiativen ist sehr einfach, kostenfrei und innerhalb weniger Tage machbar. Indem ihr einen Antrag auf Registrierung einer studentischen Initiative beim Justitiariat stellt, bekommt ihr viele Rechte innerhalb der Universität, die es euch ermöglichen z.B. Räume am Campus für Veranstaltungen zu nutzen. Sofern eure Anforderungen an die Rechtsform eurer Initiative über den Campus hinaus gehen oder mit komplexer Finanzverwaltung und der Rechtsfähigkeit eurer (studentischen) Gruppe einhergehen, ist die Gründung einer studentischen Initiative vermutlich nicht mehr ausreichend.

VORAB

Obwohl wir hier sehr ausführlich abwägen, welche Rechtsform unter welchen Bedingungen besonders sinnvoll sein kann, ist die rechtliche Struktur nicht das Wichtigste für den kreativen Anfang. Wir wollen euch zuallererst ermutigen, bei eurer Idee anzufangen, anstatt zu ausgedehnt darüber nachzudenken, in welcher Struktur ihr vorgehen sollt. Zu viel Sorge, um die Auswahl eurer Struktur kann die Lust „auf mehr“ nehmen. Sobald ihr ins Machen kommt, könnt ihr in den meisten Fällen innerhalb weniger Tage eine studentische Initiative registrieren und (mit Hilfe) u.U. sogar einen Verein gründen, falls diese Rechtsformen für eure Aktivitäten relevant werden.

Es kommt insgesamt sehr darauf an, was ihr vorhabt, sodass wir euch wirklich bei der Frage helfen können, ob die Form einer studentischen Initiative am passendsten für euch ist oder nicht. Die folgenden Aspekte berücksichtigen wir dann häufig. Falls ihr nach dem Lesen der unten aufgeführten Nachfragen noch unsicher seid, was ihr tun sollt, meldet euch gern bei uns unter dsi@leuphana.de oder fragt die Servicestelle Ehrenamt des Zukunftsstadtprojekts zur Beratung an.

A Was möchtet ihr als Gruppe genau tun? 

Die (Rechts)Form, die ihr wählt, sollte an das angepasst werden, was ihr vorhabt und nicht andersherum. Am besten macht ihr euch zuallererst klar, welcher Aktivität ihr in eurer Initiative nachgehen möchtet: Wollt ihr Veranstaltungen organisieren? Ein Bildungsprojekt mit Schüler*innen umsetzen? Euch zum Schach spielen treffen? Oder Demonstrationen organisieren? Die genannten Beispiele haben ganz unterschiedliche rechtliche Anforderungen und so wird auch eure Idee bestimmte Komponenten haben, die mehr oder weniger rechtliche Absicherung benötigen. Auf Grundlage dieses Vorhabens könnt ihr schauen, (1) ob es schon eine Initiative gibt, der ihr euch anschließen könnt, (2) ob ihr die Form eines gemeinnützigen Vereins dringend benötigt oder (3) ob die Gründung einer studentischen Initiative für euch ausreicht.

1. Prüft, ob es bereits eine studentische Initiative, eine städtische Organisation oder einen Verein gibt, die ein ähnliches Ziel haben oder ähnliche Projektideen umsetzen. 

In Lüneburg gibt es viele Initiativen. Wenn darunter bereits eine Initiative ist, die sehr ähnliche Projekte gestaltet wie ihr es vorhabt, kann es sinnvoll sein, wenn ihr euch der bestehenden Initiative anschließt. Viele Initiativen freuen sich über Engagierte und neue Ideen und haben vermutlich sogar schon verschiedenste Ressourcen, die sie euch unkompliziert zur Verfügung stellen können. Wir empfehlen euch für die erste Recherche die Seite der studentischen Initiativen auf der Website der Leuphana Universität und die Auflistung aller Initiativen, die auf Lebendiges Lüneburg eingetragen sind.

Ein besonderer Fall sind hier bestehende Vereine und Organisationen, die sich bereits sehr gut damit auskennen, wie kleinere Projekte „unter ihrem Dach“ umgesetzt werden können. Dazu zählen u.a. …
…wir als DSi Lüneburg für studentische Projekte am Campus, der T.U.N. e.V. für Projekte zur nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs, Janun Lüneburg e.V. für sozial-ökologische Bildungsprojekte mit und für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, das queere Zentrum in Lüneburg checkpoint queer, das mosaique als Haus der Kulturen in Lüneburg, oder die Amikeco-Willkommensinitiative e.V. für Projekte, die praktische Solidarität mit Geflüchteten leben…
[ Wir ergänzen gern weitere „Dächer“. ]

Obwohl es vielleicht eine Initiative gibt, die ähnliche Projekte umsetzt und mit der ihr bereits in Kontakt getreten seid, kann es auf euch aufwendig(er) wirken, an die bestehenden Strukturen anzuknüpfen; dann ziehen auch wir durchaus auch in Betracht, dass die Neugründung einer Initiative oder eines Vereins für euch in der Tat besser sein könnte. Zudem freuen wir uns natürlich immer über neue Initiativen und Vereine, die einen neuen Impuls setzen möchten, sehr gut unabhängig von anderem Engagement in Lüneburg funktionieren und gegründet werden!

2. Seid ihr auf die rechtlichen Vorteile eines Vereins angewiesen?

Mit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins schafft ihr euch eine Rechtsform, in der ihr viele Rechte habt, aber eben auch das tägliche (u.U. auch aufwendige) Vereinsgeschäft führen müsst. Über einen Verein könnt ihr z.B. ein Bankkonto eröffnen, Spendenquittungen ausstellen, eine Haftpflichtversicherung abschließen, finanzielle Förderung außerhalb der Universität beantragen oder einen Mietvertrag abschließen: ein Verein ist eine juristische Person. Wenn ihr für die Ideen, die ihr umsetzen möchtet, die Rechtsform eines Verein benötigt, z.B. bei einer Veranstaltung nicht privat haften wollt, dann bringt euch das Gründen einer studentischen Initiativen nicht viel, denn in einer studentischen Initiative (eine privatrechtliche Vereinigung) haftet jede Einzelperson persönlich.

Wenn ihr allerdings kein Konto eröffnen wollt, für eure Aktivitäten keine Versicherungen abschließen müsst oder Verträge schließen wollt, dann kann es sein, dass die Vorteile, die mit dem Gründen einer studentischen Initiative einhergehen, für euch ausreichen. Das ist der Fall, wenn ihr eigentlich nur die Ressourcen nutzen möchtet, die euch sowieso durch die Leuphana Universität (z.B. Räume am Campus zu reservieren oder Nachrichten über myStudy zu versenden) bereitgestellt werden können.

3. Seid ihr selbst nur Studierende und wollt eigentlich auch nur Studierende ansprechen?

Für viele Aktivitäten, die ausschließlich im Rahmen der Leuphana Universität ablaufen, von Studierenden organisiert werden und größtenteils Studierende ansprechen, ist die Form einer studentischen Initiative ideal. Das Verhältnis aus den Rechten, die ihr mit der Registrierung einer Initiative durch das Justitiariat der Leuphana Universität erhaltet und den verwaltungsnahen Rückmeldepflichten, die damit einhergehen, ist absolut vertretbar.
Alles, was ihr für die Beantragung der Registrierung und z.B. auch das Auflösen einer studentischen Initiative braucht, hat das Justitiariat für euch im Intranet der Leuphana (www.leuphana.de/intranet/verwaltung/justiziariat.html) beschrieben. Des Weiteren findet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Gründung bzw. Registrierung hier in unserem FAQ.

Die studentische Initiative kann aus unserer Perspektive ein erster (niedrigschwelliger) Schritt sein, um auszutesten, ob ihr die studentische Initiative später in einen gemeinnützigen Verein oder sogar ein Sozialunternehmen übergehen lassen möchtet. Wenn z.B. die Anzahl eurer Projekten zunimmt, ihr mit euren Tätigkeiten Geld verdienen könnt oder ihr finanzielle Förderung beantragen möchtet, dann kann diese Entwicklung fast von selbst dazu führen, dass sich – später – eine andere (Rechts)Form für euch anbietet. Wenn es um die (spätere) Professionalisierung eurer Initiativenstrukturen geht, dann steht euch u.a. das SCHub (www.leuphana.de/schub) beratend zur Seite.

B Wie steht es um eure finanziellen Angelegenheiten?

Für viele Aktivitäten, die ausschließlich im Rahmen der Leuphana Universität ablaufen, benötigen die meisten studentischen Initiativen sehr wenig Geld, weil mit der Registrierung einer studentischen Initiative, das Recht einhergeht, Räume am Campus kostenfrei zu nutzen und z.B. Veranstaltungswerbung über die internen Informationskanäle zu verbreiten. Wenn eure zu gründende Initiative jährlich ca. 300€ Kosten hat, dann reicht die Gründung einer studentischen Initiative und die Mitgliedschaft im DSi vollkommen aus, um finanzielle Mittel dieser Höhe zu bekommen. Alle Studierenden haben zudem – aufgrund ihrer Anbindung an die verfasste Studierendenschaft (unabhängig von einer gewählten Rechtsform für ein Projekt) – die Möglichkeit, Geld aus dem Projektfördertopf des Studierendenparlaments (https://asta-lueneburg.de/stupa/projektfoerderung/) zu beantragen. Innerhalb der Universität gibt es darüber hinaus nur eingeschränkt finanzielle Fördermaßnahmen für ehrenamtliche Projekte.

Wenn ihr deutlich mehr Ausgaben habt und eure Finanzverwaltung recht komplex zu werden scheint, dann ist die studentische Initiative vermutlich nicht die passendste Form für euer Projekt. Ähnlich wie bei den rechtlichen Anforderungen an eure potentielle (Rechts)Form entscheidet auch bei eurer Finanzierung eure Kernaktivität darüber, was passt. Wenn ihr auf Spenden angewiesen seid und Spendenquittungen ausstellen möchtet, oder ihr Projektförderung im vier- bzw. fünfstelligen Bereich außerhalb eines studentischen Kontexts beantragen möchtet, dann reicht die studentische Initiative als Form für euer Projekt vermutlich nicht aus.

C Wo wollt ihr aktiv werden und für welchen Zeitraum? 

Wenn ihr ausschließlich am Campus aktiv sein wollt z.B. ein Folgeprojekt nach einem gemeinsamen Seminar entwickeln oder ihr den Campus gestalten möchtet, dann ist die studentische Initiative die beste Form, die ihr auswählen könnt. Studentische Initiativen sind als Form für Projekte am Campus und bei Mitarbeiter*innen bekannt. Dementsprechend einfach(er) ist es, Ideen mit Menschen der Leuphana Universität umzusetzen. Studentische Initiativen, die nur beim Justitiariat der Universität registriert werden, eignen sich zudem vor allem für kurzweilige oder einmalige Projekte für die ihr z.B. keinen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigt. Der zeitliche Aufwand eine andere Rechtsform auszuwählen, übersteigt den Mehrwert, den ihr aus den rechtlichen Vorteilen kurzfristig ziehen könnt.

Projekte, die langfristig angelegt sind, können sowohl durch eine studentische Initiative als auch in einem anderen rechtlichen Rahmen etabliert werden. Hier ist die (wieder) die wichtige Frage, ob ihr am Campus mit und für Studierenden Veränderung bewirken möchtet oder auch außerhalb des Campus eine rechtliche Legitimation benötigt. Denn außerhalb der Lüneburger Universität zählt die Form einer studentischen Initiative nur bedingt. Ihr könnt euch zwar anderen Gruppen als studentische Initiativen präsentieren, euch Bündnissen anschließen und ein breites Spektrum an Projekten umsetzen, doch sobald es um eure Rechtsfähigkeit als Gruppe geht, reicht die Form einer studentischen Initiative nicht mehr aus. Dann können euch entweder unsere bereits oben vorgestellten „Dächer“ und z.B. die Servicestelle Ehrenamt weiterhelfen oder ihr gründet einen eigenen Verein.

D Habt ihr Menschen in eurer Gruppe, die bereits Erfahrungen in Vereinsstrukturen gesammelt haben? 

Menschen, die bereits Vereine gegründet haben, können euch vermutlich gut dabei helfen, abzuwägen, ob für euer Projekt ein gemeinnütziger Verein das Richtige sein könnte. Wenn ihr wenig Erfahrung mit der Gründung oder dem Tagesgeschäft eines Vereins habt, kann die studentische Initiative (sofern es sich in eurer Gruppe ausschließlich um Studierende handelt), der zugänglichere Weg zur ersten Gestaltung eurer Struktur sein. Die Registrierung einer studentischen Initiative durch das Justitiariat ähnelt – in sehr vereinfachter Form – ein wenig dem Gründen eines Vereins. Ein entscheidender Unterschied ist, dass die Stelle, die prüft, ob eure selbstgegebene Struktur anerkannt wird, für studentische Initiativen innerhalb der Universität liegt; bei Vereinen jedoch das ansässige Registergericht außerhalb der Universität ist.

Beide Verfahren können abschreckend wirken, aber vor dem Antrag auf Registrierung einer studentischen Initiative braucht ihr euch absolut keine Sorgen zu machen: Alle notwendigen Dokumente sind für euch im Intranet der Leuphana Universität verfügbar. Falls etwas beim Ausfüllen „schief“ geht, meldet sich das Justitiariat informell bei euch zurück und euch entstehen nirgendwo Kosten. Das Gründen eines Vereins ist rechtlich ein ganz anderer Prozess, den ihr durchaus mit Personen durchlaufen solltet, die in dem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt haben.

E Wir wollen beides sein: eine studentische Initiative und ein gemeinnütziger Verein! Geht das?

Es ist möglich, einen Verein zu gründen und gleichzeitig eine studentische Initiative mit gleichem Namen zu haben. Das Justitiariat fragt euch dann, inwiefern ihr das Tagesgeschäft des Vereins von den Anliegen eurer studentischen Initiative trennt, sodass deutlich wird, dass vorrangig Studierenden die Ressourcen der Universität zur Verfügung stehen.

Wie können wir eine Initiative gründen?

Wichtig an dieser Stelle ist die Wendung „eine Initiative registrieren“. Diese Wendung entspricht der Gründung einer Initiative aus Perspektive der Universität. Die Universität hat nämlich einen Prozess wie sie studentische Initiativen anerkennt und somit weiß, dass es eine aktive Gruppe aus Studierenden gibt.

Um eine studentische Initiative zu gründen und diese offiziell registrieren lassen zu können, müssen sich zunächst mindestens sieben Gründungsmitglieder zusammenfinden, die sich (1) eine gemeinsame Initiativen-Satzung geben und einen Vorstand oder ein anderes Vertretungsorgan wählen. Anschließend sind die beschlossene Satzung, (2) die Namen und die Anschriften der für die Außenvertretung verantwortlichen Personen und Ansprechpersonen für die Universität sowie (3) ein von allen Mitgliedern unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis in Form eines Antrags auf Registrierung der studentischen Initiative adressiert an den Präsidenten der Leuphana Universität Lüneburg beim Justiziariat der Hochschule einzureichen. Den Brief an das Justitiariat (bzw. eigentlich ja an den Präsidenten) könnt ihr in den Briefkasten vor Gebäude 10 werfen.

Sind die in der „Registrierordnung für studentische Initiativen“ definierten Voraussetzungen erfüllt und die Antragsunterlagen vollständig, wird die studentische Initiative offiziell in das „Register für studentische Initiativen“ eingetragen (siehe dazu www.leuphana.de/news/amtsblatt.html Gazette 19/16).

Vorlagen für die Registrierung bzw. die benötigten Dokumente findet ihr im Intranet (nur über VPN erreichbar) unter https://www.leuphana.de/intranet/verwaltung/justiziariat.html.

Müssen wir uns einen Vorstand und eine hierarchische Struktur geben so wie es in der Mustersatzung steht?

Viele Initiativen nutzen für den Antrag auf Registrierung ihrer neu gegründeten Initiative die Vorlagen, die vom Justitiariat bereitgestellt werden. Das sind nur (!) Vorlagen, die euch helfen sollen, alle notwendigen Informationen an die Universität weiterzugeben, um euch registrieren zu können. Diese Vorlagen basieren auf der „Richtlinie zur Anerkennung und Registrierung studentischer Initiativen“ (www.leuphana.de/news/amtsblatt.html Gazette 19/16).

Ihr müsst die Mustervorlagen nicht nutzen, wenn ihr das nicht möchtet. Die Mustervorlage ist lediglich das Formular, das sich aus der Richtlinie ableiten lässt. Ihr habt durchaus die Freiheit, eure Satzung eigenständig zu formulieren und euch auf eigene Strukturen zu einigen. Nichtsdestotrotz solltet ihr selbst in einer eigenen Variante eurer Satzung die Aspekte berücksichtigen, die in der verlinkten Richtlinie genannt werden, um euch registrieren zu können. Eine Ansprechperson zu haben, ist z.B. eine der wichtigsten Informationen für das Justitiariat. Ihr müsst die Struktur eurer Initiative nicht so hierarchisch leben wie sie in der Mustersatzung klingt. Das Justitiariat überprüft nicht, ob ein Vorstand mehr Entscheidungsmacht trägt als eine andere Person eurer Initiative, in eurem Fall kann der Vorstand eure Ansprechperson für das Justitiariat sein.

Ein Beispiel: Mit Premium Cola wurde ein besonderes Betriebssystem für ein Unternehmen initiiert, in dem in einem Kollektiv Konsens gelebt wird. Obwohl die internen Strukturen komplett anders funktionieren als in vielen anderen Unternehmen, steht auf dem Papier, dass Uwe Lübbermann Geschäftsführer ist – soz. um den Anschluss an die bestehenden rechtlichen Strukturen hinzubekommen. Mehr oder weniger ist das beim Gründen einer studentischen Initiative ähnlich!

Wie lang dauert es bis wir Rückmeldung zur Gründung unserer Initiative bekommen?

Der Antrag auf die Registrierung einer Initiative wird vom Justitiariat bearbeitet. Je nach dem wie viel dort zu tun ist, kann es sehr zügig Rückmeldung geben, aber manchmal auch etwas länger dauern. Wenn ihr nach einem Monat noch nichts gehört habt, könnt ihr formlos beim Justitiariat anfragen, wie der Status eures Antrags ist. Falls das Justitiariat schon vor oder während der Registrierung Fragen hat, meldet es sich bei euch.

Wie können wir eine E-Mailadresse der Leuphana für unsere Initiative bekommen?

Sobald ihr als Initiative registriert wurdet, könnt ihr eine unibezogene Mailadresse mit „Leuphana-Kennung“ beantragen. Wenn ihr an accounting@leuphana.de schreibt, kommt ihr zu der richtigen Ansprechpartner*in, die euch einen Mailaccount einrichten kann. Schickt eure Mailanfrage, in der ihr um die Einrichtung eines Mailaccounts bittet, direkt das Schreiben mit, das ihr vom Justitiariat zur Bestätigung eurer Registrierung bekommen habt (= „Anerkennungsschreiben“). Die Mailadresse, die ihr von der Universität bekommen könnt, ist für studentische Initiativen wie folgt aufgebaut: stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de. Um bei der Vergabe von Mailadressen einheitlich zu handeln, vergibt die Universitätsverwaltung grundsätzlich keine Mailadressen mehr, die schematisch einem anderen Aufbau folgen.

! Achtung : Die Mailadresse, die ihr über die Universität erhaltet, ist auf 1 Jahr befristet. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums müsst ihr euch selbstständig unter accounting@leuphana.de zurückmelden, um eure Mailadresse zu verlängern. Das Befristungsdatum wird euch mit Ausstellung der Mailadresse sehr eindeutig mitgeteilt, ihr werdet jedoch nicht vor Löschung des Accounts kurz vorher benachrichtigt.

Müssen wir „stud.initiative.Initiativenname@leuphana.de“ verwenden?

Wenn ihr als studentische Initiative registriert wurdet, solltet ihr euch in der offiziellen Kommunikation mit Verwaltung der Universität auch als solche zu erkennen geben. Das könntet ihr tun, indem ihr jedes Fall euer offizielles Anerkennungsschreiben an Mails anhängt. Dieser Identifizierungsprozess wird aber enorm erleichtert, wenn ihr von einer Mailadresse kommuniziert, die eindeutig einer studentischen Initiative zugeordnet werden kann. Wir empfehlen euch daher die Nutzung einer Mailadresse mit dem Aufbau stud.initiative.INITIATIVENNAME@leuphana.de.

Die Nutzung einer Adresse mit @leuphana.de ist jedoch nicht verpflichtend.

Unsere „stud.initiative.initiativenname@leuphana.de“ ist nicht mehr erreichbar.

Sehr wahrscheinlich wurde euer Account deaktiviert, da ihr euch nicht rechtzeitig vor Ablaufen der Befristung unter accounting@leuphana.de zurückgemeldet habt. Mit der Einrichtung eures Mailaccounts wird euch ein Datum mitgeteilt, vor dem ihr rechtzeitig (!) den Account verlängern müsst. Sollte es bereits „zu spät“ sein, wendet euch mit allen erforderlichen Dokumenten (d.h. eurem Anerkennungsschreiben über eure Registrierung) an accounting@leuphana.de und beantragt die (Wieder)Einrichtung eurer Mailadresse. Falls ihr in der Kommunikation zur Wiedereinrichtung auf Schwierigkeiten stoßt, meldet euch bei uns!

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